Hallo,
wir importieren aus Asien Waren und lassen diese in Rotterdam Fiskal verzollen. Der Spediteur hat dieses nun beim niederländischen Finanzamt und dem niederländischen statistischen Amt als eine innergemeinschaftliche Lieferung unter Verwendung unserer Umsatzsteuernummer gemeldet. Und teilte mit, dass wir das gleiche machen müssen. Wir sind gehalten, jetzt für denselben Zeitraum beim deutschen Finanzamt einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu melden. Außerdem müssen wir den Erwerb der Waren beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden angeben.
Kann bitte mal jemand zeigen welche Felder im Elster-Formular ausgefüllt werden müssen? Die Umsatzsteuer wird ja bei der Fiskal-Verzollung nicht fällig sondern verrechnet.
wir importieren aus Asien Waren und lassen diese in Rotterdam Fiskal verzollen. Der Spediteur hat dieses nun beim niederländischen Finanzamt und dem niederländischen statistischen Amt als eine innergemeinschaftliche Lieferung unter Verwendung unserer Umsatzsteuernummer gemeldet. Und teilte mit, dass wir das gleiche machen müssen. Wir sind gehalten, jetzt für denselben Zeitraum beim deutschen Finanzamt einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu melden. Außerdem müssen wir den Erwerb der Waren beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden angeben.
Kann bitte mal jemand zeigen welche Felder im Elster-Formular ausgefüllt werden müssen? Die Umsatzsteuer wird ja bei der Fiskal-Verzollung nicht fällig sondern verrechnet.
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