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Fahrtkosten - öffentliche Verkehrsmittel

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    Fahrtkosten - öffentliche Verkehrsmittel

    Hallo,

    ich hätte da eine kurze Frage zum Thema Fahrtkosten.
    Ich hab auf meiner Lohnsteuerbescheinigung stehen, dass ich einen gewissen Betrag vom AN für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zugesteuert bekommen habe (was ja auch so richtig ist). Demnach bittet Elster mich nun darum in der Anlage N - Seite 2 die Zeilen 32 und 36 ausfülle. Jetzt stocke ich allerdings bei dem Betrag den ich angeben muss.
    Leider weiss ich nicht mehr genau wieviel ich letztes Jahr für ein Ticket bezahlen musste. Darf ich dann den jetzigen Preis der gleichen Fahrkarte angeben (sind glaub ich um ca. 2 € teurer geworden)
    Und die zweite Frage wäre, ob ich die Fahrkarten beim FA mit einreichen muss - das wäre nämlich ein Problem, denn leider muss ich die Karten bei meinem AG am Anfang des neuen Monats einreichen.
    (3. Frage, was passiert wenn ich das Feld frei lasse?)

    Hoffe jemand kann mir helfen, dann wäre ich endlich durch mit dem Steuer-Wirrwarr.

    Viele Grüße
    Ra-Du

    #2
    AW: Fahrtkosten - öffentliche Verkehrsmittel

    Der Arbeitgeber hat im Regelfall mit der elektronischen Lohnsteuerkarte dem Finanzamt die Höhe des steuerfreien Fahrtkostenzuschusses mitgeteilt. Wenn Sie keine Fahrtkosten geltend machen versteuert das Finanzamt den Betrag nach. Und da Sie die Fahrkarten beim Arbeitgeber abgeben müssen kann Ihnen das Lohnbüro etc. sicherlich sagen, wie teuer die Karten waren. Belege müssen Sie dazu dem Finanzamt nicht vorlegen.

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      #3
      AW: Fahrtkosten - öffentliche Verkehrsmittel

      Alternativ beantragen Sie auf der Anlage N neben den tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel auch die Pendlerpauschale (Anzahl Tage x einfache Entfernung x 0,30 €). Es wird dann automatisch eine Vergleichsberechnung angestellt, ob die tatsächlichen Kosten höher sind als die Pauschale - anschließend wird der höhere Wert angesetzt und mit der Erstattung Ihres Arbeitgebers verrechnet.

      In vielen Fällen ist die Pendlerpauschale schon höher als das Monatsticket.

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