AW: Führerscheinkosten ja oder nein....
@Stefan
Ja mein Mann ist Arbeitnehmer.
Besten DANK für Deine Antwort.
LG
Moni
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Keine Ankündigung bisher.
Führerscheinkosten ja oder nein....
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AW: Führerscheinkosten ja oder nein....
Hallo Moni,
meines Erachtens sind das Werbungskosten, einzutragen in Anlage N Zeile 48 (falls er Arbeitnehmer ist(?)).
MfG Stefan
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Ab dem 50. Lebensjahr Führerschein verlängern lassen
Hi,
mein Mann wird im April 2012 50. Deshalb musste er seinen Führerschein Klasse 2 (er fährt LKW) verlängern lassen. Dafür benötigte er Untersuchungen beim Hausarzt was 77 € kostete und eine Untersuchung beim Augenarzt für 100 €.
Sind diese Kosten absetzbar ? Wenn ja wo muss ich die eintragen ?
Besten Dank und LG Moni
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Die Kosten für den Erwerb des Führerscheins Klasse III sind im Allgemeinen nicht als Werbungskosten abziehbar (BFH-Beschluss vom 15.2.2005, VI B 188/04, BFH/NV 2005 S. 890). Nur wenn ausschließlich berufliche Gründe dafür gegeben sind, kann ein Werbungskostenabzug in Betracht kommen. Dabei ist allerdings Voraussetzung, dass der einmal erworbene Führerschein dann nicht in größerem Ausmaß für private Fahrten mitgenutzt wird.
Erwerben Sie auf Wunsch Ihres Arbeitgebers den LKW-Führerschein, sind die Kosten dafür als Werbungskosten abziehbar (FG Münster vom 25.2.1998, EFG 1998 S. 941).
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Eigentlich kein Elster-Problem. Versuchen Sie doch mal eine Recherche bei Google. Mit den Stichworten 'Führerschein + Werbungskosten' werden Sie über 20.000 Treffer landen. Einer davon wird zu Ihrem Problem passen.
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Danke erst mal für die schnelle Antwort. Ist das aber auch so wenn er ihn für die Arbeit brauch?
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Der Pkw-Führerschein gehört zu den Kosten der allgemeinen Lebensführung nach § 12 Einkommensteuergesetz und ist nicht absetzbar.
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Führerscheinkosten ja oder nein....
HI....
Kann man bei der Steuererklärung auch die Kosten für einen Führerschein eintragen, wenn ja wo ????
Danke für die HilfeStichworte: -
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