Hallo zusammen,
aktuell sitze ich gerade mal an der Steuererklärung für 2009 und da stellen sich mir 2 Fragen:
1. In 2009 war ich Vollzeit Angestellt und habe eine vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildung besucht. Dort bin ich immer selber mit dem PKW hingefahren je Strecke á 28km und das ganze 16 mal.
Berechne ich nur 16x 28km (one-way) oder 32x 28 (Hin- und Rückweg)? Berechnet wird das ganzem mit 0,30 € pro km, oder? Weitere Kosten die mit der Fortbildung zusammenhingen hatte ich nicht. Weg zur Arbeit beträgt pro Strecke nur 8 km und von daher komme ich nicht über die 920,-€ - Grenze
2. Im Dezember 2009 habe ich eine erste Rate für eine Fortbildung gezahlt, die ich erst Januar 2010 begonnen habe, zu meinem Selbständigkeitsbeginn im Sommer 2010. Wann und wo mache ich die geltend? Kann/muss/darf ich die mit nach 2010 rüber nehmen oder sind das kosten die 2009 geltend gemacht werden müssen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Novesin
aktuell sitze ich gerade mal an der Steuererklärung für 2009 und da stellen sich mir 2 Fragen:
1. In 2009 war ich Vollzeit Angestellt und habe eine vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildung besucht. Dort bin ich immer selber mit dem PKW hingefahren je Strecke á 28km und das ganze 16 mal.
Berechne ich nur 16x 28km (one-way) oder 32x 28 (Hin- und Rückweg)? Berechnet wird das ganzem mit 0,30 € pro km, oder? Weitere Kosten die mit der Fortbildung zusammenhingen hatte ich nicht. Weg zur Arbeit beträgt pro Strecke nur 8 km und von daher komme ich nicht über die 920,-€ - Grenze
2. Im Dezember 2009 habe ich eine erste Rate für eine Fortbildung gezahlt, die ich erst Januar 2010 begonnen habe, zu meinem Selbständigkeitsbeginn im Sommer 2010. Wann und wo mache ich die geltend? Kann/muss/darf ich die mit nach 2010 rüber nehmen oder sind das kosten die 2009 geltend gemacht werden müssen?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Novesin
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