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Fortbildungen Kosten und Wege

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    Fortbildungen Kosten und Wege

    Hallo zusammen,

    aktuell sitze ich gerade mal an der Steuererklärung für 2009 und da stellen sich mir 2 Fragen:

    1. In 2009 war ich Vollzeit Angestellt und habe eine vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildung besucht. Dort bin ich immer selber mit dem PKW hingefahren je Strecke á 28km und das ganze 16 mal.
    Berechne ich nur 16x 28km (one-way) oder 32x 28 (Hin- und Rückweg)? Berechnet wird das ganzem mit 0,30 € pro km, oder? Weitere Kosten die mit der Fortbildung zusammenhingen hatte ich nicht. Weg zur Arbeit beträgt pro Strecke nur 8 km und von daher komme ich nicht über die 920,-€ - Grenze

    2. Im Dezember 2009 habe ich eine erste Rate für eine Fortbildung gezahlt, die ich erst Januar 2010 begonnen habe, zu meinem Selbständigkeitsbeginn im Sommer 2010. Wann und wo mache ich die geltend? Kann/muss/darf ich die mit nach 2010 rüber nehmen oder sind das kosten die 2009 geltend gemacht werden müssen?

    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
    Novesin

    #2
    AW: Fortbildungen Kosten und Wege

    Wenn Fortbildungsveranstaltungen besucht werden, die nicht am Arbeitsplatz stattfinden, dann werden die Kilometer für Hin- und Rückfahrt berechnet. Deshalb können Sie unter Werbungskosten 16 X 56 km X 0,30 € = 268,80 € einsetzen. Liegen alle Werbungskosten zusammen unter 920 €, dann berücksichtigt das Finanzamt 920 €.

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      #3
      AW: Fortbildungen Kosten und Wege

      Und zu der Rate für die Fortbildung:

      Wenn die Fortbildung ausschließlich für die zukünftige Selbstständigkeit und nicht für das Angestelltenverhältnis gedacht ist, dann kann die auch in 2009 schon als "vorwerggenommene Betriebsausgaben" geltend gemacht werden. Entweder auf der Anlage G (gewerbliche Tätigkeit) oder auf der Anlage S (selbstständige / freiberufliche Tätigkeit).

      Falls die Fortbildung noch mit der Angestellten-Tätigkeit zusammen hing, dann kann die als Werbungskosten auf der Anlage N angegeben werden - aber auch in 2009.

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