Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V, Werbungskosten, Zeile 46

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V, Werbungskosten, Zeile 46

    Hallo,

    in Anlage V, Werbungskosten, Zeile 46 schreibe ich die Gasabrechnung für die Heizung.
    Ich habe nun den den Gasanbieter gewechselt.
    Von diesem bekomme ich die Abrechnung für 08/11 bis 07/12 erst im Aug.2012.

    Welchen Betrag schreibe ich dann für 2011 in Zeile 46.
    Ich habe ja dann nur eine Abrechnung von 01/11 bis 07/11 vom alten Anbieter.

    Und was mache ich 2012 und die folgenden Jahre, ich habe nie eine komplette Abrechung im Steuerjahr.

    Weiß jemand Bescheid?

    MfG
    forum
    Zuletzt geändert von forum; 18.07.2011, 19:11.

    #2
    AW: Anlage V, Werbungskosten, Zeile 46

    Zitat von forum Beitrag anzeigen
    Welchen Betrag schreibe ich dann für 2011 in Zeile 46.
    Alles, was im Jahr 2011 bezahlt wurde, abzüglich der Erstattungen in 2011.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V, Werbungskosten, Zeile 46

      Die Anlage V setzt nicht voraus, wann Sie eine (Ab-)Rechnung bekommen haben, sondern ausschließlich, wann Sie etwas bezahlt haben.

      Ebnso ist es mit den Mietzahlungen. Sie setzen Ihre Einnahmen auch in dem Jahr an, in dem Sie das Geld bekommen haben. Auch wenn Sie erst im Juni 2011 die Nebenkostenabrechnung für 2010 fertig machen und ihre Mieter etwas nachzahlen müssen, setzten Sie diese Nachzahlung erst in 2011 und nicht in 2010 an.

      Daher: Am Besten einfach (für die Erstellung der Steuererklärung) die Daten auf den (Ab-)Rechnungen ignorieren und nur nach den Daten auf den Kontoauszügen gehen.

      Kommentar

      Lädt...
      X