Hallo Community,
ich würde gerne wissen, wo ich die Kinderbetreuungskosten eintragen muss.
Der Sachverhalt:
Betrachtungszeitraum 2010.
Ich bin Freiberufler.
Meine Frau war vom 15.6.2010 - 31.12. 2010 angestellt.
Kinderbetreuungskosten durch Kindertagesstätte Mai - Dez 2010 inkl. Essen: 1150,86 EUR
Frage:
Wo muss ich diesen Betrag eintragen?
Folgende Felder habe ich gefunden, die in Betracht kommen könnten:
1.
Formular EÜR: Zeile 65 (erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten)
Betrag: 2/3 von 1150,86 = 767,24 EUR
2.
Formular Einkommenssteuererklärung - Anlage Kind - SEite 3 - Zeile 61 - (Kinderbetreuungskosten)
Betrag: 1150,86
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen könnte, an welcher Stelle der Betrag richtig ist. Und ob und wo meine Frau ihn eintragen müsste.
Vielen Dank im Voraus ...
ich würde gerne wissen, wo ich die Kinderbetreuungskosten eintragen muss.
Der Sachverhalt:
Betrachtungszeitraum 2010.
Ich bin Freiberufler.
Meine Frau war vom 15.6.2010 - 31.12. 2010 angestellt.
Kinderbetreuungskosten durch Kindertagesstätte Mai - Dez 2010 inkl. Essen: 1150,86 EUR
Frage:
Wo muss ich diesen Betrag eintragen?
Folgende Felder habe ich gefunden, die in Betracht kommen könnten:
1.
Formular EÜR: Zeile 65 (erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten)
Betrag: 2/3 von 1150,86 = 767,24 EUR
2.
Formular Einkommenssteuererklärung - Anlage Kind - SEite 3 - Zeile 61 - (Kinderbetreuungskosten)
Betrag: 1150,86
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen könnte, an welcher Stelle der Betrag richtig ist. Und ob und wo meine Frau ihn eintragen müsste.
Vielen Dank im Voraus ...
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