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Kindergartenkosten in EÜR oder ESt-Erkl. eintragen

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    Kindergartenkosten in EÜR oder ESt-Erkl. eintragen

    Hallo Community,

    ich würde gerne wissen, wo ich die Kinderbetreuungskosten eintragen muss.

    Der Sachverhalt:
    Betrachtungszeitraum 2010.
    Ich bin Freiberufler.
    Meine Frau war vom 15.6.2010 - 31.12. 2010 angestellt.
    Kinderbetreuungskosten durch Kindertagesstätte Mai - Dez 2010 inkl. Essen: 1150,86 EUR

    Frage:
    Wo muss ich diesen Betrag eintragen?

    Folgende Felder habe ich gefunden, die in Betracht kommen könnten:
    1.
    Formular EÜR: Zeile 65 (erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten)
    Betrag: 2/3 von 1150,86 = 767,24 EUR
    2.
    Formular Einkommenssteuererklärung - Anlage Kind - SEite 3 - Zeile 61 - (Kinderbetreuungskosten)
    Betrag: 1150,86

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand sagen könnte, an welcher Stelle der Betrag richtig ist. Und ob und wo meine Frau ihn eintragen müsste.

    Vielen Dank im Voraus ...

    #2
    AW: Kindergartenkosten in EÜR oder ESt-Erkl. eintragen

    anlage Kind seite 3 muss ausgefuellt werden, komplett, nicht nur eine zeile, gerade die Zuordnung der Kosten zu den Betriebsausgaben ist dort wichtig.
    das Essensgeld ist dabei nicht absetzbar.

    2/3 vom abzugsfähigen Betrag kommen bei Ansatz als Betriebsausgaben tatsaechlich in die EÜR an besagter Stelle. Dadurch mindern sie den Gewinn (Übertrag nach Anlage S oder G) und sollten nicht noch einmal gesondert in der Steuerberechnung auftauchen!

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergartenkosten in EÜR oder ESt-Erkl. eintragen

      Hallo Falzo,

      also an beiden Stellen erwähnen, Danke.

      Kommentar

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