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Beerdigungskosten außergewöhnliche Belastungen

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    Beerdigungskosten außergewöhnliche Belastungen

    Sehr geehrte Foren-Mitbenutzer,
    folgende Fragestellung hat mich heute erreicht:
    eine Freundin hat ihren Bruder aufgrund einer Krebserkrankung verloren. Die angefallenen Kosten für das Grabmal hat sie getragen (12 T€). Der Bruder hat kein Erbe, beide Eltern leben noch, haben aber für das Grabmal keine Kosten getragen.

    Sie hat nun die Kosten für das Grabmal als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht und das Finanzamt hat nicht anerkannt, weil sie nicht Erbe ist und ihr die Aufwendungen nicht zwangsläufig entstanden sind.

    Ich sehe das etwas anders, da ja gar keine Erbe vorhanden war, die Eltern kein Geld haben und der gute Sitte es von der Schwester erforderte, dass sie die Kosten für das Grabmal trägt. Vielleicht ist es auch noch hilfreich, dass es sich um einer eher familienbejahenden und gläubigen Nationalität bei den Betroffenen handelt?!

    Für Ihre Einschätzung des Sachverhalts wäre ich dankbar!
    Beste Grüße,
    S.

    #2
    AW: Beerdigungskosten außergewöhnliche Belastungen

    Erben sind die Eltern, diese haben die Beerdigungskosten zu tragen (§ 1968 BGB).
    Trägt ein Nichterbe die Kosten, besteht ein Ersatzanspruch gegen die Erben.
    Wenn dieser Ersatzanspruch offensichtlich nicht durchsetzbar ist (was durch die Schwester zu beweisen wäre), ist der Abzug der agB beim Nichterben möglich.
    FG Saarland 1 K 239/95 vom 05.06.1996

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