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Umsatzsteuererstattung aus Vorjahren

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    Umsatzsteuererstattung aus Vorjahren

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, die Frage wurde nicht schon häufig beantwortet, ich habe jedenfalls keinen entsprechenden Thread gefunden.

    Mein Problem ist folgendes: Im Jahr 2009 habe ich eine Photovoltaikanlage gekauft und die Mwst als Vorsteuerbetrag in der Umsatzsteuererklärung 2009 eingetragen. Die Erstattung der Mwst durch das Finanzamt erfolgte erst in 2010. Nun sitze ich vor der Umsatzsteuererklärung 2010 und frage mich, in welcher Zeile ich denn diese Erstattung (=Einnahme?) eintragen muß.

    Hat noch jemand dieses unglückliche Konstrukt??

    Schonmal vielen Dank!!

    #2
    AW: Umsatzsteuererstattung aus Vorjahren

    In der Umsatzsteuererklärung 2010 müssen vom FA erstattete Vorsteuern für 2009 nicht eingetragen werden.
    Jedoch müssen Sie diese Erstattung als Betriebseinnahme in 2010 in der Einnahme-Überschussrechnung erfassen.

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuererstattung aus Vorjahren

      AHA! Jetzt geht mir ein Kronleuchter auf.
      Vielen Dank für die Hilfe!!

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