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Umsatzsteuer Photovoltaik

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    Umsatzsteuer Photovoltaik

    Hallo zusammen,

    ich habe seit Ende Mai diesen Jahres eine PV-Anlage auf dem Dach. Leider haben die Formaliäten (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung etc.) etwas länger gedauert - erst heute konnte ich die Registrierung im Elster Online Portal vornehmen.

    Folgende Frage: Grundsätlich sind die Umsatzsteuervoranmeldungen ja monatlich vorzunehmen - bis zum 10. des Folgemonats. Ich war überrascht, dass ich bei den Elster Formularen wohl den Mai noch als Monat auswählen kann. Kann ich jetzt rückwirkend die Umsatzsteuervoranmeldungen für Mai und Juni noch pro Monat machen - oder soll ich Anfang August eine gesammelte Voranmeldung für Mai-Juli vornehmen ?

    Danke für ein kurzes Feedback

    #2
    AW: Umsatzsteuer Photovoltaik

    Hallo belzt,
    wenn ich im Portal angemeldet bin, fragt es mich:
    Voranmeldungszeitraum:
    Jahr: 2010 und 2011
    Zeitraum: Quartal und Monat

    Wenn ich Monat angebe, kann ich Jan. - Dez angeben.

    Das Problem verstehe ich nicht.
    Gruss stiller

    ach so:
    ElsterFormular ist gemeint:
    Auch dort funzt es!
    Neu - Umsatzsteuervoranmeldung - 2010 oder 2011 - Monat oder Quartal

    Problem immer noch nicht verstanden.
    Zuletzt geändert von stiller; 20.07.2011, 19:37. Grund: ach so
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Umsatzsteuer Photovoltaik

      Hallo stiller,

      die Frage ist was ich im Elster UST-Voranmeldungsformular für einen Monat auswählen soll.
      Die UST aus der Rechnung für die PV-Anlage ist im Mai angefallen - die UST-Voranmeldung für Mai hätte ich bis spätestens 10. Juni abgeben müssen. Wenn ich jetzt die UST zurückholen will, welchen Monat welche im Elster UST-Formular: Mai? Aber dafür ist es ja eigentlich zu spät???

      Im Juni und Juli habe ich Vorauszahlungen vom Stromabnehmer erhalten.

      Mache ich jetzt im Nachhinein jeden Monat einzeln oder mache den Zeitraum Mai-Juli gesamt mit der Juli-Abrechnung?

      Ich hoffe ich konnte es verständlich erklären.

      DANKE

      Kommentar


        #4
        AW: Umsatzsteuer Photovoltaik

        Was hat denn das Finanzamt geschrieben?
        SOLL oder IST-Versteuerung?

        Beim Soll muss alles in den entsprechenden Monat.

        Z.B. Anlage gekauft 06/2010 und erste Umsätze 06/2010:
        Voranmeldung 06/2010: Umsätze 06/2010 abzgl. Vorsteuer 06/2010

        Die Frage betraf also weder Portal noch ElsterFormular.

        Welche Gestaltung gewählt wurde, ist uns unbekannt. Ich würde entweder einen Steuerberater oder ein Photovoltaik-Forum konsultieren.
        Gruss (S)stiller
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        Kommentar


          #5
          AW: Umsatzsteuer Photovoltaik

          Genau, mit ElsterFormular hat das eigentlich nichts zu tun.

          Du bist gesetzlich verpflichtet, ab Mai monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. Wenn Du Mai bis Juli im Juli zusammenfassen willst, dann nur mit Absprache mit Deinem Finanzamt.

          Soll- oder Istbesteuerung wirken sich auf die Versteuerung Deiner Umsätze aus. Für den Vorsteuerabzug, egal oder Soll oder Ist, ist maßgeblich dass eine Leistung erbracht wurde über die eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorliegt.

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