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Anlage Kind 2010. Brauche Hilfe

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    Anlage Kind 2010. Brauche Hilfe

    Hallo,

    ich bin neu hier und wollte mich mal kurz vorstellen. Ich heisse Eva, bin 35, verheiratet und habe 2 Töchter (eine fast 5 und die andere wird bald 3)

    Ich sitze gerade an der Steuererklärung für 2010 und komme bei der Anlage Kind nicht weiter. Da brauche ich mal Hilfe.

    Mein Mann ist Angestellter und ich habe in 2010 als geringfügig Beschäftigte gearbeitet.
    Unsere Große wird bald 5 und ist in 2010 in den Kindergarten gegangen.
    Das man das bei Betreuungskosten eintragen kann, habe ich ja schon verstanden, aber der Arbeitgeber von meinem Mann hat im Jahr 2010 einen steuerfreien Kindergarten-Zuschuss von 1140 € gezahlt (also 95 € pro Monat). Für den Kindergarten haben wir auch monatlich 95 € bezahlt.
    Kann ich dann eigentlich in Zeile 61 bei den Aufwendungen der Eltern etwas eintragen, da wir es ja schon steuerfrei vom Arbeitgeber bekommen haben?
    Falls ja, wo muss ich denn was eintragen?

    Unsere zweite Tochter, die im Oktober 3 wird, ist im November und Dezember 2010 auch schon in den Kindergarten gegangen. Da haben wir pro Monat 60 € gezahlt, aber nichts vom Arbeitgeber dazubekommen.

    Können wir das auch absetzen? Falls ja, wo muss ich das eintragen?


    Das sind eine Menge Fragen.Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
    Würde mich sehr über Antworten freuen.

    Liebe Grüße Eva

    #2
    AW: Anlage Kind 2010. Brauche Hilfe

    Zunächst zu dem älteren Kind:

    Da Sie selber effektiv nichts gezahlt haben, sondern der Arbeitgeber die kompletten Kosen steuerfrei erstattet hat, brauchen Sie die dritte Seite der Anlage Kind auch gar nicht auszufüllen, da Sie ohne tatsächlich getragene Aufwendungen auch keine Begünstigung bekommen.



    Zu dem jüngeren Kind:
    Ja, die 60,- € können angesetzt werden. Dafür müssen folgende Eintragungen vorgenommen werden (angenommen, die Aufwendungen werden voll beim Ehemann abgezogen):

    Zeile 61: Bezeichnung des Kindergartens 01.12.-31.12. 60,- €
    Zeile 62: (X) Vater (X) Erwerbstätig 01.01.-31.12. 60,- €
    Zeile 69: (X) Anderer Elternteil (X) Erwerbstätig 01.01.-31.12. 0,- €
    Zeile 70: (X) geringfügig Beschäftigt
    Zeile 77: (X) Vater
    Zeile 81: 60,- € / 40,- €
    Zeile 87: 2x 01.01. - 31.12.


    Das sind zwar viele Eintragungen für "nur" 40,- € zusätzliche Werbungskosten, aber dann haben Sie die Eintragungen schon mal für das nächste Jahr zusammen.

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      #3
      AW: Anlage Kind 2010. Brauche Hilfe

      @Sabre: Danke schon mal für die Hilfe.Hilft mir schon mal sehr weiter.

      Muss ich denn diese steuerfreien Erstattungen nicht irgendwo eintragen, da es auf der Lohnsteuerkarte in dem Feld "Raum für weitere Angaben" steht. Müsste ich meinem Finanzamt dann diese Lohnsteuerbescheinigung noch extra zuschicken, damit die wissen das ich diese Bezüge auch bekommen habe?

      Mein Mann hat zwei Kinder auf der Lohnsteuerkarte stehen. Können wir irgendwo die Kinderfreibeträge mit angeben?

      Wie verhält es sich mit der Riesterrente.Muss ich die irgendwo mitangeben, oder müsste ich diese Bescheinigung von der Versicherung auch extra an das Finanzamt schicken? Ich muss aber dazusagen, das wir sie normalerweise im Dezember bezahlen. Wir haben sie aber leider erst im Januar 2011 bezahlt. Darf ich die dann überhaupt irgendwo für 2010 mit angeben?

      Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe.

      Gruß Eva

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        #4
        AW: Anlage Kind 2010. Brauche Hilfe

        Zu den Erstattungen:
        Sie können natürlich auch die dritte Seite der Anlage Kind vollständig ausfüllen. Dort gibt es ein Feld für "steuerfreie Erstattungen". Allerdings müssen sie dann ca. 12 Eintragungen machen, nur um zu sagen, dass das Ergebnis 0,- € ist.

        Lohnsteuerbescheinigung:
        Nein, das Finanzamt hat die Daten elektronisch vorliegen. Wenn Sie die Anlage Kind entsprechend ausfüllen (oder leer lassen) kommt das aufs Gleiche hinaus.

        Kinderfreibeträge:
        Die Anzahl der Kinderfreibeträge ergibt sich aus der Anzahl der Anlagen KIND. Die mögliche Steuererstattung wird dann noch mit dem Anspruch auf Kindergeld verglichen. Ist dieser höher, gibt es keine Kinderfreibeträge, ist er niedriger, werden diese angesetzt.


        Riesterrente:
        Die Eintragungen für die Riesterrente müssen Sie auf der Anlage AV vornehmen. Schreiben Sie einfach die Bescheinigug Ihres Anbieters ab - der wird schon wissen, was Sie wann bezahlt haben.
        Zusätzlich müssen Sie auf der Anlage noch in Zeile 10 den Bruttoarbeitslohn des Vorjahres und ganz unten die Anzahl der Kinder angeben.

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          #5
          AW: Anlage Kind 2010. Brauche Hilfe

          Nochmal vielen Dank für die Hilfe.Dann kann ich die Formulare jetzt fertigmachen und abschicken.

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