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ElsterFehler für 2007/2008

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    ElsterFehler für 2007/2008

    Hallo,

    ich habe heute eine Mitteilung bekommen, dass ich einen Änderungsbescheid für 2007 bekomme. Nun wollte ich in ElsterVersion 9.6.3.0 bereits meine Bescheiddaten abrufen, bevor morgen der Bescheid im Postkasten ist. Leider scheiterte ich mit folgenden Fehlermeldung:

    "ElsterFormular 2007/2008 NE
    Meldungstext ELSTER-Fehler
    Programmversion: 9.6.3.0

    Fehlermeldung einer ELSTER-Telemodul-Funktion:
    Errorcode: 71100
    Fehler bei comDis: Fehler bei der Mindestversionspruefung"

    Leider kann man im Netz eine Version für 2007 nicht mehr downloaden. Ich gehe aber von aus, dass meine Version aktuell ist, da ich das Programm regelmäßig aktualisiert habe bzw. eine Updateprüfung sagt, dass das Programm aktuell ist. Trotzdem scheitert die Bescheidabholung.

    Kann mir jemand helfen
    Grüße
    Maik
    Zuletzt geändert von Maik_F; 25.07.2011, 20:18. Grund: Titel nicht eindeutig

    #2
    AW: ElsterFehler für 2007/2008

    Die Datenübertragung aus 2007/2008 wird nicht mehr unterstützt. Dies gilt jedoch wohl auch für die Bescheiddatenrückübermittlung. Prüfen Sie daher den Papiersteuerbescheid, der allein rechtsverbindlich ist. Ich gehe davon aus, dass die Daten von einem Änderungsbescheid nicht aufgerufen und verglichen werden können , sondern immer nur die Daten vom Erstbescheid.
    Zuletzt geändert von ; 25.07.2011, 20:38.

    Kommentar


      #3
      AW: ElsterFehler für 2007/2008

      Hallo Korsika,

      danke für die prompte Antwort
      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Die Datenübertragung aus 2007/2008 wird nicht mehr unterstützt. Dies gilt jedoch wohl auch für die Bescheiddatenrückübermittlung.
      da könnte man auch die automatisierte Mail seitens der Verwaltung weglassen, dass ein Bescheid da ist, dessen Daten aber nicht abgeholt werden können. Das Elster für 2007 nicht mehr geht ist insofern verwirrend, da man bis Ende 2011 noch Erklärungen abgeben kann und außerdem Bescheid noch viel, viel länger änderbar sind (Stichwort Festsetzungsverjährung).

      Zitat von korsika Beitrag anzeigen
      Prüfen Sie daher den Papiersteuerbescheid, der allein rechtsverbindlich ist.
      das werde ich dann wohl morgen machen (als Finanzbeamter ist das wohl selbstverständlich). War halt nur neugierig. Worum es geht weiß ich bereits, da ich die Bearbeiterin vor kurzem in anderer Sache kontaktiert und wegen einer Änderung nachgefragt hatte.

      Gruß
      Maik

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