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Fahrtkosten, Anlage N

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    Fahrtkosten, Anlage N

    Hallo zusammen,

    ich brauche dringend Eure Hilfe.

    Mein Mann hatte letztes Jahr eine neue Arbeitsstelle angefangen. Hier hat er nun (fast) tagtäglich eine neue Baustelle innerhalb Berlins sprich keine "regelmäßige Arbeitsstätte". Teilweise war er auch auf Dienstreise innerhalb Deutschlands unterwegs.

    Er hat ein Fahrtenbuch als Nachweis geführt.

    Nun meine Frage: Wie trage ich das im Formular ein??? Ich komme momentan auf insgesamt ca. 6500 km und habe keinerlei Ahnung, wie ich das im Formular eintragen kann...

    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

    Uschimaus.

    #2
    AW: Fahrtkosten, Anlage N

    Die Fahrten sind als Dienstreisen (Auswärtstätigkeit) einzutragen. Da die maximale Anzahl an Auswärtstätigkeiten wahrscheinlich nicht ausreichen wird (bei "jeden Tag auf einer anderen Baustelle"), sollte die Variante "Angaben in Kurzform" (Anlage N, Seite 2, die beiden Zeilen über der ausgewiesenen Zeile 50) genutzt werden.

    Dei Berechnung der Fahrtkosten (und ggf. Verpflegungsmehrauwendungen) muss dann natürlich separat zur Erklärung erfolgen und sollte auch mit eingereicht werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Fahrtkosten, Anlage N

      Vielen Dank schon mal für die Antwort.

      Ich hatte nämlich gedacht, dass ich die Angaben bei "Angaben zur 1. Auswärtstätigkeit" und dort unter Fahrtkosten angebe....zum Beispiel so: Anzahl der Fahrten "1" und dann die Gesamtkilometerzahl"...Das wäre dann also falsch, wenn ich Dich richtig verstehe?

      Und dann noch ein Problem: mein Mann hat in seiner neuen Firma ein Dienstfahrzeug gestellt bekommen. Danach dürfte ja dann kein Werbungskostenabzug möglich sein oder?
      Dieses Dienstauto darf mein Mann mit nach Hause nehmen sprich für die direkten Fahrten zur und von der Arbeit nutzen. Es ist keinerlei weitere private Nutzung des Autos erlaubt! Er hat von seinem Arbeitgeber auch eine Bescheiniung bekommen "Private Nutzung 0,03% Regelung Dienst-LKW"....Darf er danach die Fahrtkosten trotzdem in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen? Bzw. muss ich diese Bescheinigung auch irgendwie in dem Elsterformular mit eintragen oder reicht es, wenn ich diese als Nachweis beifüge.

      Sorry, wenn ich mich so dumm anstelle, aber bisher hatte mein Mann immer nur eine "regelmäßige Arbeitsstätte"....:-)...da war die Steuererklärung für mich immer sehr einfach.

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