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iPhone im Ausland erworben- Abschreibung und Eigennutzen in Elster EÜR eintragen

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    iPhone im Ausland erworben- Abschreibung und Eigennutzen in Elster EÜR eintragen

    Hallo

    ich bin Freiberufler und mache gerade für 2010 meine EÜR und Umsatzsteuerjahreserklärung.

    Ich habe ein iPhone im Ausland erworben und habe ein paar Fragen dazu:

    Wie mache ich das mit den Abschreibungen in Elster für die EÜR? Es gibt ja die Anlage für Anlagevermören jedoch weiß ich nicht wo ich was eintragen muss. Anschaffungskosten, Abschreibung für 2010 und Restwert.

    Kann ich einfach den umgerechneten Euro Nettobetrag ansetzen?

    Wie mache ich den Eigennutzen geltend? Wo trage ich das ein?

    #2
    AW: iPhone im Ausland erworben- Abschreibung und Eigennutzen in Elster EÜR eintragen

    Hallo ben_4,

    Zitat: Wie mache ich den Eigennutzen geltend? Wo trage ich das ein?

    Du nimmst dein iphone ins Betriebsvermögen, da machst du alle Telefonkosten als Betriebsausgabe geltend.
    Deinen Privatanteil pauschal 30 Prozent oder korrekter Nachweis der Gesprächskosten gibst du als Einnahme in Zeile 18 auf Seite 1 der EÜR an.


    Zitat:
    Wie mache ich das mit den Abschreibungen in Elster für die EÜR? Es gibt ja die Anlage für Anlagevermören jedoch weiß ich nicht wo ich was eintragen muss. Anschaffungskosten, Abschreibung für 2010 und Restwert.

    Normalerweise nimmst du die Anschaffungskosten, dann gibt es Afa Tabellen für die Nutzungsdauer und der entsprechende Restwert zum Jahresschluss.
    Bsp.: Anschaffungskosten 1000 Euro im Mai 2010. Nutzungsdauer zwei Jahre 24 Monate, macht Afa pro Monat rund 42 Euro, also Restwert am 31.12.2010 1000 Euro minus 8 Monate mal 42 Euro (336 Euro) wären dann noch 664 Euro. Das wären in 2010 also 336 Euro als Betriebsausgaben.
    Allerdings gibt es glaube ich auch eine Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Anschaffungskosten bis 400 Euro kann man sofort absetzen ohne Abschreibung.

    Tschüß

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