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ges. Zuzahlung absetzbar?

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    ges. Zuzahlung absetzbar?

    Guten Abend allerseits,
    ich bin im letzten Jahr ziemlich lange im Krankenhaus gewesen und daher ist auch meine Zuzahlung entsprechend hoch gewesen. Meine Frage ist nun, ob ich die ges. Zuzahlung, als auch die Praxisgebühr irgendwie geltend machen kann und wenn ja, wo?

    Danke schon mal im voraus

    #2
    AW: ges. Zuzahlung absetzbar?

    Ja, Sie können die Aufwendungen steuerlich geltend machen. Sie tragen diese Aufwendungen im Hauptvordruck Seite 3 Zeile 68 ein. Und beachten Sie bitte, dass alle drei Eingabespalten auszuzfüllen sind. Bei den Erstattungen ggf. O eintragen.

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      #3
      AW: ges. Zuzahlung absetzbar?

      Wenn ich nun von einer privaten Zusatzversicherung für die Zeit im Krankenhaus Tagegeld bekommen habe ist dies wahrscheinlich unter Erstattungen anzugeben, oder täusche ich mich da?

      Bin echt ein Anfänger und habe keine Ahnung..........

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        #4
        AW: ges. Zuzahlung absetzbar?

        Finanziell belastet sind Sie nur, wenn Sie die Ausgaben endgültig selbst zu tragen haben. Von Ihren Ausgaben abziehen müssen Sie daher eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung, die Leistungen aus einer Krankenhaustagegeld-Versicherung, wenn Kosten für einen stationären Krankenhausaufenthalt angesetzt werden, steuerfreie Beihilfen des Arbeitgebers in Krankheitsfällen (z.B. für Besoldungs- und Ruhegehaltsempfänger) sowie Schadensersatz durch den Schadensverursacher bzw. dessen Versicherung - und zwar auch dann, wenn die Erstattung erst in einem späteren Jahr gezahlt wird, Sie aber schon jetzt mit der Zahlung rechnen können.

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