AW: Probleme mit der Anlage KAP
Halle heinerg,
das ist meiner Kenntnis nach leider einer der Punkte, wo die Kapitalerträge nicht beliebig verschoben werden können.
Um den Altersentlastungsbetrag zu bekommen, muss man die Erträge selber erzielt haben. Und gemeinsame Konten werden - in der Regel - 50:50 aufgeteilt.
MfG Stefan
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Ein Gast antworteteAW: Probleme mit der Anlage KAP
Hallo Reckoner,
die leidige Anlage KAP.
Situation: Ehepaar, Zusammenveranlagung, Ehemann Rentner, Ehefrau nur Zinseinkünfte.
Frage: Kann Ehemann auch den Altersentlastungsbetrag bekommen?
bei Teilung der Erträge oder nur wenn gemeinsames Konto?
Danke für Info.
Heinerg
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AW: Probleme mit der Anlage KAP
DANKE!!! für die schnelle Antwort - jetzt ist meine Steuererklärung fertig.
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AW: Probleme mit der Anlage KAP
Hallo,
also gut, machen wir es doch kompliziert;-) (ist es eigentlich doch nicht)
Erstmal, Zeile 4 geht nicht, denn dabei MUSS dann alles erklärt werden (was du ja nicht möchtest), und zwar für beide Ehepartner.
Ich muss mich aber auch korrigieren, für die Frau braucht in eurem Fall und Antrag gem. Zeile 5 keine KAP abgegeben werden, der Betrag für 'ihre' Zeile 14a kann in der selbigen Zeile des Ehemannes hinzuaddiert werden (siehe Elster-Hilfe, wenn der Cursor in Zeile 14a steht); hier also 1261 Euro.
Ansonsten sollten deine Überlegungen korrekt sein. Achte einfach darauf, dass sowohl in der Elsterberechnung als auch später im Bescheid KEINE Steuern auf Kapitalerträge angesetzt werden, dann bist du auf der sicheren Seite.
>>>Zu Zeile 4: Wenn ich hier ein Kreuzchen setze, wird dann die Günstigerprüfung und die Prüfung auf korrekten Steuerabzug vorgenommen?
Ja, so würde es sein. Bei euch kommt das aber - zumindest für das besprochene Jahr - gar nicht zum tragen, da ja gar keine Steuern anfallen.
MfG Stefan
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AW: Probleme mit der Anlage KAP
Hallo,
Danke für die Antwort.
Eigentlich wollte ich nicht so gerne alles erklären, da mir ja nur für die Erträge Steuerbescheinigungen vorliegen, bei denen ein Abzug erfolgte. Ich möchte mir also die Einholung der St.besch. sparen.
Kann ich nicht auch so vorgehen:
Ehemann - Kreuzchen bei 5 (oder 4?),
629,00 in Zeile 7
543,00 in Zeile 14
26 in Zeile 14a (hälftige gemeinsame Erträge)
Zeilen 49 und 50 gem. Bescheinigung
Ehefrau
Kreuzchen bei 4
Zeile 14a 692,60 (alleinige Erträge zzgl. hälftige gemeinsame Erträge)
Somit ginge ja dann aus den beiden Anlagen KAP hervor, dass der Freibetrag nicht voll ausgeschöpft war - somit wäre dann ja auch keine Kirchensteuer mehr zu zahlen -oder?
Zu Zeile 4: Wenn ich hier ein Kreuzchen setze, wird dann die Günstigerprüfung und die Prüfung auf korrekten Steuerabzug vorgenommen?
So viele Fragen ;-))))
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AW: Probleme mit der Anlage KAP
Hallo,
du brauchst unbedingt zwei Anlagen KAP. Zuerst teilst du die Erträge nach Ehemann und Ehefrau auf, die gemeinsamen Konten 50:50.
Nun entscheidest du, was erklärt werden soll und was nicht (mann muss nämlich überhaupt nicht mehr, und für die Kirchensteuernacherhebung würde der Betrag in Zeile 49f reichen).
Um es aber nicht zu kompliziert zu machen, würde ich doch alles eintragen (ich glaube, Elster könnte sonst sogar meckern, dass die Steuern nicht zu den Erträgen passen). Wenn du dem folgen willst, einfach alle Daten aus den Steuerbescheinigungen aufsummieren (Mann und Frau weiterhin getrennt natürlich) und so übernehmen (incl. Zeile 14!!!). In Zeile 14a gehört dann noch jeweils eine Null (es gibt ja keine weiteren nicht erklärten Kapitalerträge), und Zeile 5 und 6 nicht vergessen, das wars.
MfG Stefan
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Probleme mit der Anlage KAP
Hallo und guten Tag,
ich "muss" und möchte die Anlage KAP ausfüllen. Eheleute, Freistellung ungünstig verteilt, Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer nicht erteilt (daher das "muss"), dadurch Abzug von KEST und Soli beim Ehemann. Insgesamt waren die Ertäge unter 1602,00 Euro bzw. jeweils unter 801,00 Euro.
Konkret:
Erträge Ehemann 629,34
davon freigestellt 542,78
KEST 21,64
Soli 1,19
Erträge Ehefrau 666,29 - komplett durch Freistellung abgedeckt
Gemeinsame Erträge 52,62 - freigestellt.
Was trage ich jetzt in 14a ein.
Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass die Eheleute auch eine gemeinsame Anlage KAP erstellen könnten. Technisch bietet sich diese Möglichkeit aber doch nicht- oder?
In den ffwp-Formularen kann ich nur entweder Stpfl. oder Ehegatte ankreuzen.
Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und danke bereits vorab für HilfeStichworte: -
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