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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Habe da noch ein kleines Problem.
    Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin zusammen, sind aber nicht verheiratet. Ich zahle für den Kindergarten und sie bekommt das Kindergeld.
    Was muss ich in der Anlage Kind nun angeben? Daß ich die Betreuungskosten angebe ist schon klar, das hat auch soweit geklappt.
    Muss ich bei mir nun auch die Mutter angeben, bzw. dass sie das Kindergeld bekommt oder nur auf ihrer Steuererklärung?

    Dankeschön schon mal im Voraus:-)

    #2
    AW: Anlage Kind

    Also, vorausgesetzt Sie sind auch der Vater des Kindes (es gibt ja die seltsamsten Konstellationen) gilt folgendes:

    1. Beide Elternteile reichen eine Anlage Kind ein.
    2. Auf der ersten Seite tragen Sie beide jeweils das halbe Kindergeld ein - denn Sie beide haben als Eltern jeweils Anspruch auf die Hälfte des Kindergeldes (wer es tatsächlich ausgezahlt bekommt, ist unerheblich, solange jeder seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt)
    3. In Zeile 10 tragen Sie jeweils den anderen Elternteil ein.
    - hier ist die Anlage Kind für die Mutter fertig ausgefüllt -
    4. Auf der 4. Seite der Anlage Kind tragen Sie die Aufwendungen ein, so wie sie angefallen sind (Zeile 61)
    5. In den Zeilen 62 bis 67 tragen Sie die Angaben zu Ihren Beschäftigungsverhältnissen ein.
    6. In den Zeilen 77 bis 81 tragen Sie ein, wie die Kinderbetreuungskosten berücksichtigt werden sollen (wenn es Sonderausgaben sind, brauchen Sie hier nichts eintragen).
    7. Anschließend noch die Zeilen 87 - 90 zur Haushaltszugehörigkeit und der Aufteilung des Höchstbetrages ausfüllen.

    - Fertig -

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