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Anlage N, Z. 42: Beleg 21 und folgende lassen sich nicht eintragen!

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    Anlage N, Z. 42: Beleg 21 und folgende lassen sich nicht eintragen!

    Liebes Forum,

    nachdem die Suchfunktion des Forums hier so lausig ist, daß es nicht möglich ist, eine sinnvolle Suche nach meinem Problem durchzuführen (Suchbegriffe "Anlage N" "Zeile 42" werden mit einer Suche nach "Anlage" und "Zeile" und dem "netten" Hinweis "Die folgenden Wörter sind sehr allgemein und wurden in der Suchanfrage ignoriert: N", 42"" quittiert... :-(( ), muß ich die Frage, die sicher schon gestellt wurde, vielleicht ein zweites Mal stellen:

    Die Arbeitsmittel lassen sich in Anlage N, Z. 42 ganz klaglos eingeben, bis, ja bis man zum 20. Eintrag gekommen ist. Man reibt sich die Augen, aber es ist so...: Die Schaltfläche "Hinzufügen" ist ausgegraut, wie zum Hohn grinst einen aber die Schaltfläche "Entfernen" an... - sehr sinnig!
    Offenkundig läßt das Programm an dieser Stelle maximal 20 Zeilen zu - prima! .-((
    Auch einen weiteren Bogen der Anlage N kann man nicht einfügen... Und jetzt?!?
    Ich spring' bald aus dem Fenster und werde mir nächstes Jahr vielleicht doch wieder WISO holen müssen!

    Aber vielleicht weiß ja auch jemand einen Trick?

    Viele Grüße
    Struppi

    #2
    AW: Anlage N, Z. 42: Beleg 21 und folgende lassen sich nicht eintragen!

    Zitat: Aber vielleicht weiß ja auch jemand einen Trick?

    Viele Grüße
    Struppi (Zitat Ende)

    Mein Trick besteht seit Jahren darin, sinnvolles zusammenzuaddierern -
    z.B. Fachliteratur (Exceltabelle mit allen Artikeln - Summe in Zeile 42)

    MfG
    Stiller
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Anlage N, Z. 42: Beleg 21 und folgende lassen sich nicht eintragen!

      Hallo, Stiller,

      danke für Deine schnelle Antwort!

      Aber - mit Verlaub -: Dann kann man die Steuererklärung aber ja gleich wieder zu Hand machen - wenn man sowieso eine Excel-Tabelle mitführen muß, geht das dann schneller... :-(

      Viele Grüße
      Struppi

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        #4
        AW: Anlage N, Z. 42: Beleg 21 und folgende lassen sich nicht eintragen!

        Ich sammle per Excel meine Literatur, und trage nur noch
        die Summe in die Steuererkklärung ein.
        Ich sammle per Excel meine Krankheitskosten,
        und trage sie nur ein, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen.

        Ordnung ist das halbe Leben.
        Deshalb muss ich mir keine andere Software anschaffen.

        MfG
        Stiller
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Anlage N, Z. 42: Beleg 21 und folgende lassen sich nicht eintragen!

          Hallo, Stiller,

          das mit der Excel-Liste ist ja nicht schlecht - ich mache sehr viel mit Excel!
          Aber warum überträgst Du dann Deine Summen nicht gleich in den Papierbogen! Da hast Du dann deutlich weniger Ärger als mit der nun wirklich SEHR pedestren Elster-Formular-Software!

          Viele Grüße
          Struppi

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage N, Z. 42: Beleg 21 und folgende lassen sich nicht eintragen!

            Hallo Struppi,

            erst einmal bietet Elster doch gegenüber der schriftlichen Erklärung bedeutende Vorteile, denn es sind ja 20 Einträge möglich (im Gegensatz zu einem). Und für die meisten Steuerzahler sollte das auch ausreichend sein (ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei WISO unendlich viele gibt).

            Und wer doch mehr als 20 Kostenpunkte hat, darf auch sicher themenbezogen zusammenfassen (alle Bücher in einem Posten u.s.w).

            Eine zusätzliche Aufstellung ist auch nicht nötig, denn es sind nicht unbedingt Belege erforderlich. Erst wenn es etwas ungewöhnliches ist (etwa außergewöhnlich hohe Kosten oder für den jeweiligen Beruf ungewöhnliche Dinge), wird das Finanzamt ggf. nachfragen und einen Beleg verlangen.

            MfG Stefan

            PS: Mit einer zweiten Anlage N - so es denn ginge - würdest du doch etwas Chaos anrichten, das geht absolut nicht. (Fast) Jede Anlage darf nur einmal eingereicht werden.
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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