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Brauche Hilfe zur Anlage V

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    Brauche Hilfe zur Anlage V

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur zweiten Seite der Anlage V. Leider bin ich absoluter Laie. Bevor ich allerdings einen Steuerberater einschalte, frage ich hier mal nach, denn diese Anlage betrifft nur einen kurzen Zeitraum.

    Also... Wir haben im Dezember 2010 das Apartment neben unserer Wohnung gekauft und inzwischen die Wohnungen zusammenlegen lassen. In den Monaten Dezember 2010 und Januar 2011 war das Apartment allerdings noch vermietet. Daher muss ich jetzt diese blöde Anlage V ausfüllen.

    Ehrlich gesagt verstehe ich da gar nichts... Was genau sind Sonderausgaben? Wir haben den Kaufpreis gezahlt, hatten die üblichen Kosten für den Notar, Grunderwerbssteuer usw., aber keine Kosten im Sinne von Erhaltungsaufwendungen für neue Fenster z.B. Das haben wir alles erst machen lassen, als wir bereits als Eigentümer in der Wohnung wohnten.

    Meine Fragen: Woraus setzt sich in Zeile 33 der Gesamtbetrag zusammen (Kaufpreis?)? Und was ist linear, bzw. degressiv? Müssen Zeile 34 und 35 ausgefüllt werden? Und trage ich bei Zeile 36 die Schuldzinsen für den Monat Dezember ein, bzw. die sog. Geldbeschaffungskosten als Gesamtsumme? Und was bedeuten die beiden Spalten 2 und 3 daneben. Wird dort immer 2,0% eingetragen und entsprechend der Betrag berechnet?? Bei Nr. 46/47, trage ich dort die KOsten für den Monat Dezember ein, d.h. das Hausgeld für die Wohnung?

    Viele, viele Fragen... Vielleicht kennt sich ja einer damit aus und kann mir weiterhelfen. Ich wäre sehr dankbar!!
    Viele Grüße aus Köln,
    Niki

    #2
    AW: Brauche Hilfe zur Anlage V

    Hallo,

    also auf der Anlage V ist auf der Rückseite nur von Werbungskosten die Rede.
    Die Abschreibung zu Zeile 33 berechnet sich aus den Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anteil für Grund und Boden.
    Für Anschaffungen ab 2006 gibt es nur noch die lineare Abschreibung von 2 % (Ausnahme: Baujahr des erworbenen Objekts liegt vor 1924, dann 2,5 %).

    Zeile 34 ist nur auszufüllen, wenn entsprechende Maßnahmen durchgeführt worden sind und auch von der zuständigen Behörde bescheinigt sind.
    Zeile 35 betrifft Objekte in den neuen Bundesländern.
    Zeile 36 sind die im Kalenderjahr gezahlten Schuldzinsen einzutragen.
    Zeile 37 sind die im Kalenderjahr gezahlten Geldbeschaffungskosten einzutragen.

    Die Bedeutung zu den Spalten 2 und 3 ergibt sich aus dem Text.

    In Zeile 46 gehören die dort genannten Aufwendungen. I.d.R. das monatl. Hausgeld.
    In Zeile 47 sind Aufwendungen für die Verwaltung der Wohnung (entweder eigener Aufwand und/oder Kosten der Hausverwaltung).

    Es gibt auch eine Anleitung zur Anlage V, in der die einzelnen Zeilen genauer beschrieben sind.

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      #3
      AW: Brauche Hilfe zur Anlage V

      Hallo,

      vielen Dank für die Antwort! So habe ich es jetzt auch hoffentlich verstanden. Für den Anteil an Grund und Boden habe ich (laut meiner google-Recherche) 1,13% des Kaufpreises vom Kaufpreis abgezogen, da der Miteigentumsanteil 113/10000 beträgt. Da die Wohnung ja nur einen Monat vermietet war, habe ich diese Summe dann durch 12 Monate geteilt und dann davon 2% berechnet. Ist das so richtig?

      Analog dazu habe ich in Zeile 37 die Kosten für Notar usw. durch 12 geteilt und davon 2% eingetragen. In Zeile 36 sowie 46 und 47 habe ich die Kosten für das Hausgeld für den Monat Dezember geltend gemacht und diese Beträge ebenfalls zu 2% umgerechnet (laut direkter Zurordnung, da die Kosten ja nur diese Wohnung betreffen).

      Ist das so stimmig, denn da kommen als Gesamtkosten "nur" 179€ raus. Ich bin mir nicht sicher, ob ich in Spalte 4 immer diese 2% von den einzelnen Beträgen eintragen muss. Wenn ich jetzt dazu noch eine Antwort bekäme, wäre ich wirklich sehr dankbar, denn dann bin ich endlich fertig.

      Vielen Dank!!
      Niki

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        #4
        AW: Brauche Hilfe zur Anlage V

        113/10000 sind der Anteil an der gesamten Grundstücksfläche. Der Anteil für Grund und Boden am Kaufpreis dürfte nach meiner Erfahrung zwischen 25% und 35% des Kaufpreises betragen.

        Notarkosten sind den Anschaffungskosten hinzuzurechnen. Das Hausgeld für Dezember wurde doch in voller Höhe bezahlt, oder? Dann voll eintragen.

        In die Spalte 4 kommen bei vollständiger Vermietung (also ohne Eigennutzung) immer 100% der Beträge aus Spalte 1

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          #5
          AW: Brauche Hilfe zur Anlage V

          Danke für die Antwort!!

          Ist es denn richtig, wie ich die Beträge jetzt in die Spalten eingetragen haben? Muss ich in Zeile 33, Spalte 1 den vollständigen Betrag eintragen (ca. 70.000€), oder nur einen zwölften Anteil (8.400€), weil die Wohnung ja nur einen Monat vermietet war. In Spalte 2 habe ich ein Kreuz gemacht für die direkte Zuordnung, Spalte 3 ausgelassen, in Spalte 4 die 2% von Spalte 1 eingetragen.
          Müssen die 2% bei allen Beträgen in Spalte 4 eingetragen werden?

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            #6
            AW: Brauche Hilfe zur Anlage V

            Das Hausgeld und die Zinsen teile ich natürlich nicht auf 12 Monate auf... Aber alle restlichen Kosten, oder?

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              #7
              AW: Brauche Hilfe zur Anlage V

              In Zeile 33, Spalte 1 kommt der AfA-Betrag, ggf. zeitanteilig, also 70.000 € x 2 % AfA-Satz, davon 1/12. In Spalte 4 kommt der gleiche Betrag nochmal. Bei z.B. den Schuldzinsen, ist der tatsächlich gezahlte Betrag im Zeitraum der Vermietung in Spalte 1 sowie in Spalte 4 einzutragen.
              Für die übrigen Werbungskosten gilt das gleiche.

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                #8
                AW: Brauche Hilfe zur Anlage V

                Vielen, vielen Dank!! Jetzt habe ich es so eingetragen und auch gleich die Steuererklärung abgeschickt. Für den Anteil an Grund und Boden habe ich 30% abgezogen. Sollte das nicht realistisch sein, wird das Finanzamt das sicher korrigieren.
                Ich bin froh, dass ich hier so professionelle Hilfe bekommen habe, also nochmal vielen herzlichen Dank! Beim googlen wird der eine oder andere von diesen Beiträgen sicher auch noch profitieren können!

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