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Fehler im Programm bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben?

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    Fehler im Programm bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben?

    Ich habe meinen Steuerbescheid erhalten und eine nicht unerhebliche Diskrepanz des Erstattungsbetrages zwischen FinA und Elster feststellen müssen (immerhin fast 50 %). Meine Prüfung ergab, dass das FinA Recht hat, der Steuerbescheid ist also korrekt. Es handelte sich dabei um den Höchstbetrag bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben nach § 10 Abs. 4 EStG. So weit, so gut. Warum aber hat Elster diesen gesetzlichen (!) Höchstbetrag nicht automatisch berücksichtigt, sondern vielmehr alle genannten Ausgaben in die Berechnung einbezogen? Hat das Programm da einen Fehler? Die erforderlichen Angaben dazu sind in der Erklärung gemacht worden.

    #2
    AW: Fehler im Programm bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben?

    Elster kann nur das berechnen, was eingegeben wurde. Wahrscheinlich liegt ein Eingabefehler vor wenn jetzt bereits feststeht, dass das Finanzamt Recht hat. Welche Eingaben wurden gemacht?

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      #3
      AW: Fehler im Programm bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben?

      Hallo,

      hab das gleiche Problem gehabt: Elster berechnet die kompletten angegebenen Versicherungsbeiträge (bei mir ca. 7000 Euro) als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben und kommt dadurch zu einer deutlich höheren Erstattungssumme als das Finanzamt, das die Höchstbeträge berücksichtigt und nur auf ca. 4000 Euro kommt - und wie mir als Steuerlaien scheint, hat wohl das Finanzamt (leider) Recht. Die Eingaben waren auch bei mir korrekt.

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        #4
        AW: Fehler im Programm bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben?

        Ich halte es für sinnvoll, wenn man diesen Fehler der Elsterhotline weitermeldet, damit er behboben wird.

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          #5
          AW: Fehler im Programm bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben?

          Zitat von korsika Beitrag anzeigen
          Elster kann nur das berechnen, was eingegeben wurde. Wahrscheinlich liegt ein Eingabefehler vor wenn jetzt bereits feststeht, dass das Finanzamt Recht hat. Welche Eingaben wurden gemacht?
          Hallo korsika,
          so wie bei direx: Ich habe alle Versicherungsbeiträge angegeben, in der Summe knapp 4.000 €. Das FinA hat zutreffend den Maximalwert von 1.900 € plus die Anteile an KrV und PflV angerechnet, die den Basissatz bilden. Ich habe selbstverständlich auf dem Bogen meine Beamteneigenschaft angekreuzt. Also ich denke, dass kein Eingabefehler vorliegt.

          Da ich aber nicht alleine bin, sollte das tatsächlich der Hotline gemeldet werden.

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            #6
            AW: Fehler im Programm bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben?

            Die Meldung an die Hotline kann sinnvollerweise nur der Betroffene selber machen. Denn im Regelfall fordert die Hotline dann den Echtdatensatz vom Betroffenen an um den Fehler nachvollziehen zu können um die Ursache feststellen zu können.

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              #7
              AW: Fehler im Programm bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben?

              Vorab aber noch eine Frage, mit der 90% dieser "Probleme" hier im Forum geklärt werden konnten:

              Was haben Sie auf der Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 11 angekreuzt? Ja oder Nein?

              Wenn Sie als Angestellter dort "nein" angekreuzt haben, das Finanzamt dies aber in "ja" korrigiert hat, werden deutlich weniger Sonderausgaben berücksichtigt - oder es kommt zu einer ganz anderen Berechnung, wenn noch das Recht 2004 statt des aktuellen Rechts angwendet wird (wegen der Günstigerprüfung).

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                #8
                AW: Fehler im Programm bei beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben?

                @korsika:
                @sabre:
                Ja, das hatte ich auch vor und habe mir dafür auch schon die notwendigen Angaben zusammengestellt. Aber durch den Hinweis von sabre aufgeschreckt (Danke dafür, sabre) habe ich nochmal alle Angaben kontrolliert und tatsächlich eine Unstimmigkeit gefunden. Nicht in Zeile 11, aber in den Zeilen 54/55 bei den Vorsorgeaufwendungen. Dort hatte ich tatsächlich einmal Ja, einmal Nein angekreuzt (übernommen aus dem Vorjahr; da hatte es aber keine Auswirkungen dieser Art). Bei zweimal Ja stimmt die Berechnung nun fast mit dem Steuerbescheid überein. Die große Diskrepanz ist aufgeklärt, Fehler meinerseits.
                Warum der Steuerrechner bei Elster nun aber bei einer Steuerschuld von 0,00 € (wg. der Kinderfreibeträge) 3,60 € Kirchensteuer errechnet, bleibt mir ein Rätsel. Das FinA hat diese auch auf 0 festgesetzt.

                Danke euch auf jeden Fall für eure Hilfe

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