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doppelte Haushaltsführung bei Arbeitgeberwechsel?

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    doppelte Haushaltsführung bei Arbeitgeberwechsel?

    Guten Tag,

    ich habe seit Jahren beim Arbeitgeber A gearbeitet und in der selben Stadt X gewohnt . Am 1. August bin ich in die Stadt Y gezogen, da ich am 1. September bei meinem neuen Arbeitgeber B in der Stadt Y angefangen habe. Im August hatte ich sowohl eine Wohnung in der Stadt X als auch Y.
    Ist dieser Monat als doppelte Haushalsführung zu werten?

    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.

    Samstagsgrüße

    Polarstern

    #2
    Wenn man schon vor dem Umzug eine feste Zusage (z.B. Arbeitsvertrag) vom neuen Arbeitgeber hatte, lässt sich eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung für einen Monat recht leicht nachweisen. Es kämen dann in Betracht:
    - Umzugskosten
    - Doppelte Haushaltsführung

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      #3
      AW: doppelte Haushaltsführung bei Arbeitgeberwechsel?

      Vielen Dank, dass hat mir schonmal weitergeholfen.Jetzt sehe ich wie ich das Ausfüllen kann.

      Kommentar

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