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Wo trage ich welche Steuerberatungskosten ein?

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    Wo trage ich welche Steuerberatungskosten ein?

    Hallo,

    für 2010 würde ich gerne die 2009er Beratungskosten eintragen. Ich finde aber keine entsprechende Zeile.

    Für Anlage V habe ich Zeile 46 ausgemacht
    Anlage N Zeile ??
    Anlage KAP Zeile ???

    Kann mir jemand weiter helfen?

    #2
    AW: Wo trage ich welche Steuerberatungskosten ein?

    Hallo ThomasF,

    Anlage V: Ich würde eher die Zeile 48 nehmen, ist aber im Grunde egal.
    Anlage N: Zeile 48 (wird imho aber nicht anerkannt).
    Anlage KAP: nirgends, es gibt bei Kapitaleinkünften keine Werbungsksoten mehr (wenn du dort insgesamt auf mehr als 801/1602 Euro kommst, könnte sich eine Klage bzw. das Anhängen an eine solche lohnen).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Wo trage ich welche Steuerberatungskosten ein?

      Bis einschließlich 2005 waren Steuerberatungskosten für private Zwecke noch als Sonderausgaben abziehbar. Mittlerweile ist nur noch ein Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben möglich. Die Kosten für den Mantelbogen, die Anlagen Kind oder auch Erbschaftsteuererklärungen bleiben auf der Strecke.
      Ihre Steuerberatungskosten können Sie durch aufgeschlüsselte Rechnungen entsprechend nachweisen. Einheitlich in Rechnung gestellte Kosten, z. B. für
      Steuerfachliteratur,
      Steuersoftware,
      einen Steuerberater,
      einen Lohnsteuerhilfeverein und
      mit der Steuerberatung verbundene Nebenkosten, wie Fahrt- und Telefonkosten,
      können Sie durch Schätzung aufteilen. Aus Vereinfachungsgründen können Sie pauschal 50 % steuermindernd als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) geltend machen.
      Weitere Eintragungsmöglichkeiten:
      Anlage N Seite 2 Zeile 48
      Anlage KAP = 0

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        #4
        AW: Wo trage ich welche Steuerberatungskosten ein?

        Hallo Korsika und Reckoner,

        der Steuerberater hatte mir eine aufgedröselte Rechnung gegeben mit 5 Positionen:
        Zusammengefasst kann man also das so angeben:
        - EkSt-Erklärung gesetztliche Mindestgebühr: Nicht absetzbar
        - Ermittlung des Überschusses bei nichtselbständiger Arbeit: Anlage N Zeile 48
        - Ermittlung des Überschusses bei nichtselbständiger Arbeit (Ehegatte): Anlage N Zeile 48 (Ehegatte)
        - Ermittlung des Überschusses bei Vermietung und Verpachtung: Anlage V Zeile 46
        - Ermittlung des Überschusses aus Kapitalvermögen: Nicht absetzbar

        Danke für die Antworten

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