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Einsicht in Steuererklärung nach Löschung von Elster

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    Einsicht in Steuererklärung nach Löschung von Elster

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Steuererklärung 2010 mit Elster durchgeführt und sie online an das Finanzamt weitergeleitet. Leider war kurz danach meine Festplatte defekt und ich konnte keine Datenrettung mehr durchführen. Das heißt die elektronisch ausgefüllten Dokumente stehen mir nicht zur Verfügung.
    Jetzt habe ich das Problem, dass ich Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben möchte. Wie komme ich denn jetzt noch zum Vergleich an meine ausgefüllte Steuererklärung?

    #2
    AW: Einsicht in Steuererklärung nach Löschung von Elster

    Hallo DannyR,

    also in Deinem Fall kommst Du leider an die Steuer-Jahres-Erklärung zur Einkommensteuer gar nicht mehr heran.

    Grund: Deine eingegebenen Daten werden in der gewohnten Form NUR lokal auf der Festplatte Deines Rechners gespeichert.

    Einizgste Lösung: Warten auf den amtlichen, schriftlichen Steuerbescheid zur Einkommensteuer von Deinem FA. Diesen bitte sorgfältig prüfen und dann ggf. in der Frist von 4 Wochen dagegen Einspruch einlegen.

    MfG
    ElsterGeist71

    PS: Und nicht vergessen; Lachen ist die beste Medizin! :-)

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      #3
      AW: Einsicht in Steuererklärung nach Löschung von Elster

      Ok, vielen Dank für die Antwort! Das habe ich mir leider schon so gedacht
      Das Lachen klappt soweit noch ganz gut...

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        #4
        AW: Einsicht in Steuererklärung nach Löschung von Elster

        Da aus dem Bescheid die eingetragenen Daten nicht mehr unbedingt ersichtlich sind, hilft in diesem Fall wohl nur eine freundliche Anfrage beim zuständigen Bearbeiter im Finanzamt. Evtl. kann dort eine Kopie der Erklärung(sdaten) erstellt werden.

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          #5
          AW: Einsicht in Steuererklärung nach Löschung von Elster

          Hallo,

          also Einspruch kann man eh nur gegen den Bescheid einlegen, nicht gegen die eigene Erklärung (das wäre dann eine Berichtigung oder ein Nachtrag).

          Und praktisch sollte es auch egal sein, ob man die Erklärung noch hat oder nicht, denn in den meisten Punkten sollte sie doch korrekt sein. Und das andere wirst du doch wohl wissen, wie kommst du sonst auf die Idee, Einspruch einzulegen.

          Desweiteren geht das meiste auch aus dem Bescheid hervor (u.U. aber zusammengefasst). Also keine Panik, einfach auf den schriftlichen Bescheid warten.

          MfG Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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