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    Heimfahrten

    Folgender Sachverhalt: Ich unterhalte an meinen Arbeitsort einen Zweitwohnsitz, während mein Lebensmittelpunkt in der elterlichen Wohnung (Hauptwohnsitz) ist (also kein eigener Hausstand).

    Meine Frage ist nun, wo ich die Fahrten von meinem Zweitwohnsitz zu meinen Hauptwohnsitz eintragen kann. Elster sagt in den Zeilen 31-40. Diese Felder sind aber eigentlich für die täglichen Fahrten zum Arbeitsort und nicht für wöchentliche Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt vorgesehen.

    #2
    AW: Heimfahrten

    Sie tragen die Heimfahrten auf der Anlage N im Bereich doppelte Haushaltsführung in Zeile 66 ein.

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      #3
      AW: Heimfahrten

      Danke für die schnelle Antwort. Bei eigener Hausstand kreuze ich dann wahrscheinlich einfach Nein an.

      Kosten der ersten Fahrt zum Beschäftigungsort, Met- und Verpflegungskosten darf ich dann aber wohl nicht angegeben, oder?

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        #4
        AW: Heimfahrten

        Da Sie wohl keinen eigenen Hausstand haben, können Sie lediglich die Fahrten zum Lebensmittelpunkt geltend machen.Dann brauchen Sie aber auch keine Eingaben im Bereich der doppelten Haushaltsführung machen. Dann gilt das, was Sie am Anfang bereits selbst gesagt haben (siehe Eingabehilfe): Ein eigener Hausstand liegt im Allgemeinen bei verheirateten Arbeitnehmern vor. Bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer wird ein eigener Hausstand anerkannt, wenn er eine eingerichtete, seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung hat, die er als Eigentümer oder Mieter nutzt, in der er einen Haushalt unterhält und die den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen darstellt und nicht nur gelegentlich zu Besuchszwecken oder für Urlaubsaufenthalte gehalten wird, d. h., dass die Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich aufgesucht wird. Keinen eigenen Hausstand hat, wer in den Haushalt der Eltern eingegliedert ist oder ein Zimmer in der Wohnung der Eltern bewohnt, auch wenn er sich an den Kosten beteiligt.
        Wenn Sie keinen eigenen Hausstand haben, können Sie keine Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Heimfahrten zum Lebensmittelpunkt machen Sie in diesem Fall bitte in den Zeilen 31 bis 40 geltend.

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          #5
          AW: Heimfahrten

          Hallo kosika,
          ich bin neu hier und habe aus deiner Antwort zum Thema Heimfahrten rausgelesen, dass du dich mit der Materie auskennst...
          Ich bin Dualstudent und studiere im Wechsel immer 4 Monate in Mannheim und arbeite 4 Monate an meinem Heimatort (320KM entfernt). Ich wohne an meinem Wohnort bei meinen Eltern, also keine doppelte Haushaltsführung! In Mannheim wohne ich in einem Studentenappartment. In den 4 Monaten, in denen ich in Mannheim studiere, fahre ich wöchentlich nach Hause. Meine Frage nun ist:
          Wo genau trage ich diese "Heimfahrten" ein und kann ich alle Fahrten eintragen oder gibt es eine Begrenzung? Gibt es für mich als Dualstudenten noch weitere Ausgaben die ich steuerlich geltend machen kann?
          Danke im voraus!!!
          MfG Maze

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            #6
            AW: Heimfahrten

            Hallo maze88,

            das sind dann für dich normale Fahrten Wohnung Arbeitsstätte z.Bsp. also Montag von Eltern nach Mannheim und Freitag von Mannheim zum Heimatort, eingetragen wird das auf der Anlage N Seite 2 ab Zeile 31, berücksichtigt werden die tatsächlich durchgeführten Fahrten.

            siehe auch Beitrag korsika an LarsR

            Tschüß

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              #7
              AW: Heimfahrten

              Bei mir liegt noch ein anderes Problem vor...
              Ich habe meinen Hauptwohnsitz im Haushalt meiner Eltern angemeldet, habe aber zusätzlich noch eine Mietwohnung in der Nachbarschaft als Zweitwohnsitz angemeldet. Jetzt frage ich mich, ob ich während meines sechsmonatigen Praktikums, während dessen ich 150 Km entfernt wohne (ohne dort einen Zweitwohnsitz angemeldet zu haben), eine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann oder nicht? Die Frage ist, ob ein Zweitwohnsitz am Hauptwohnsitz (Eltern) als eigener Hausstand gewertet wird oder nicht? Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Schonmal vielen Dank im Voraus!

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                #8
                AW: Heimfahrten

                Das Finanzamt interessiert es überhaupt nicht, wo Du gemeldet bist. Nur die tatsächlichen Verhältnisse, also wo Du Dich tatsächlich aufhältst, sind von Belang.

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                  #9
                  AW: Heimfahrten

                  Da gibt es ja aber dann das Problem des eigenen Hausstandes. Wie weise ich nach, dass ich einen eigenen Hausstand habe, während der Hauptwohnsitz aber noch bei meinen Eltern ist? Für den Zweitwohnsitz zu Hause habe ich nämlich auch während der Zeit der doppelten Haushaltsführung keine Miete bezahlen müssen.

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                    #10
                    AW: Heimfahrten

                    wenn sie eine Mietwohnung in der Nachbarschaft hatten, haben Sie doch einen eigenen Hausstand. Wo ist das Problem?

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                      #11
                      Heimfahrten und Unfallkosten auf Heimfahrten

                      Hallo,

                      ich möchte dieses Thema auch nochmal aufgreifen.

                      Seit 2008 pendle ich mind. 2 pro Monat die 500 km nach Hause. Dort wohne ich bei meiner Freundin oder auch mal bei meinem Vater. Einen eigenen Hausstand habe ich somit nicht oder?

                      Bisher habe ich meine Heimfahrten immer in die doppelte Haushaltsfühung eingetragen und angegeben, dass ich keinen eigenen Hausstand habe. Ging problemlos durch. Glück gehabt? Bevor ich Elster mache, lass ich mir von WISO helfen und da steht jetzt seit diesem Jahr erkennt das FA die Kosten nur noch mit eigenem Hausstand an. Was nun???

                      Hier habe ich jetzt gelesen, dass ich die Kosten in den Werbungskosten (Zeilen 31-40) unterbringen soll. Ist das ganz sicher???

                      Unfallkosten können nur in Verbindung mit doppelter Haushaltsführung geltend gemacht werden oder?

                      Gruß Sam

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