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Fehlermeldung bei der Plausibilitätsprüfung

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    Fehlermeldung bei der Plausibilitätsprüfung

    Hallo zusammen!

    Mein Sohn hat vom 01.10.2009 bis 31.01.12011 seinen Grundwehrdienst geleistet.

    Ich habe in der "Anlage Kind" den Sold des Grundwehrdienstes bei "Übrige Einkünfte" (Zeile 24 bei Anlage Kind") und bei "Berücksichtigung eines volljährigen Kindes" den o. g. Zeitraum in Zeile 20 eingetragen. Bei "Anspruch auf Kindergeld" habe ich eine Null eingegeben.

    Trotzdem kommt bei der Plausibilitätsprüfung die Meldung "Das Kind hat zum 31.12. des Vorjahres das 18. Lebensjahr vollendet und kann daher im VZ 2010 nur noch dann berücksichtigt werden, wenn Angaben zu den Einkünften des Kindes erfolgen und mindestens ein Berücksichtigungsgrund für das volljährige Kind angegeben wird".

    Was mache ich falsch? Ich habe doch sowohl einen Berücksichtigungsgrund (Zeile 20) angegeben als auch Angaben zu den Einkünften des Kindes (Zeile 24) gemacht?

    #2
    AW: Fehlermeldung bei der Plausibilitätsprüfung

    Siehe Ihr Beitrag Anlage Kind Bundeswehrsoldat

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