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Wo die ALG II Bezüge angeben?

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    Wo die ALG II Bezüge angeben?

    Hallo,
    Ich war als Briefzusteller beschäftigt bis die Firma am 31.01.2010 dicht gemacht hat.
    Da ich erst im Oktober 2010 nen neuen Job gefunden hab, musste ich in der zwischenzeit ALG II beziehen.

    Ich habe jetzt in Anlage N die zwei Lohnsteuerbescheinigungen eingefügt.
    Wie gebe ich die ALG II Zeit/Zahlungen an?

    #2
    AW: Wo die ALG II Bezüge angeben?

    Im Gegensatz zu ALG I, das als Lohnersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegt und in Zeile 27 der Anlage N angegeben werden muss, muss ALG II nicht angegeben werden. Schreiben Sie einfach in Zeile 28, dass Sie ALG II bezogen haben.

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      #3
      AW: Wo die ALG II Bezüge angeben?

      Wie gibt man an, wenn man ALGII bezogen hat und in einem Monat die Einnahmen aus einer selbstständigen Probearbeit mit dem ALGII verrechnet wurde wie auch andere Zahlungseingänge von Steuerrückzahlungen aus den Vorjahren? Offziell war der ALGII Unterstützung mit Verrechnung von 1-11/15, wobei zwischendurch div. Praktikas erfolgt sind, Anschaffungen gemacht wurden, die dann ab 12/15 zur Selbstständigkeit mit einem Gewerbe führten.

      Ärgerlich wäre, wenn die Einnahme die mit der Verrechnung der Grundsicherung erfolgten, dann noch versteuert werden müssten, man also doppelt zahlen müsste!? Dies sieht zumindest so aus, wenn man den verrechneten Betrag in Anlage S Zeile 4 einträgt.

      Gruß Chris

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        #4
        AW: Wo die ALG II Bezüge angeben?

        Hallo,

        ALG II gibt man NICHT an

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Wo die ALG II Bezüge angeben?

          Anlage N Zeile 28 sind Zeiten der Nichtbeschäftigung anzugeben oder zumindest auszuweisen/zu belegen, also auch ALGII oder wozu dient die Zeile? Dann gibt es noch Zeile 26 Aufwandsentschädigung (ev. also im weiteren Sinne Praktikumbezüge gegen ALGII-Kürzung)?

          Worauf ich hinaus möchte ist die Frage wie man eine Anrechnung/Verrechnung auf Hartz4 angibt, wenn man ALGII nicht angeben muss. Bsp.: Wenn man eine Grundsicherung erhält benötigt man das Geld zum Leben und es ist steuerfreies Einkommen. Wenn man jedoch beim Probearbeiten Geld verdient und dies bei der Grundsicherung in dem Monat abgezogen bekommt zählt dies als Einkommen und muss versteuert und angegeben werden oder kann man dies Einkommen als Aufwandsentschädigung in Zeile 26 deklarieren? Im Grunde kann man diese Bezüge doch als "Aufwandsentschädigung" sehen, so dass man im Gesamtkontext diese Einnahmen ebenfalls nur in Zeile 28 zusammenfasst und weglassen kann?

          Wenn dem nicht so ist, wäre es ja besser nichts zu tun, als für Geld ein Praktikum zu verdienen, da dies nicht nur von der Grundsicherung abgezogen wird, sondern später dann auch noch versteuert werden muss !?

          Gruß Chris

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            #6
            AW: Wo die ALG II Bezüge angeben?

            Hallo,

            die Anlage N ist für Arbeitnehmer.
            Du schreibst selbsständige Probearbeit. Was ist das denn?.
            Wenn du selbständig warst Anlage G oder S und eine EÜR, kann bei Einnahmen unter 17500 sebst erstellt werden.
            Bein Einkommen über einer gewissen Grenze wird dir natürlich ALG II gekürzt.

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Wo die ALG II Bezüge angeben?

              Die Anrechnung bzw. Verrechnung von Einkünften im Sinne des Steuerrechts bei Bezug von ALGII-Leistungen resultiert aus den Vorschriften, die für den Bemessung von ALGII- bzw. Grundsicherungsleistungen gelten.

              Du kannst da keinen Bezug zum Steuerrecht konstruieren. Mach deine Einnahmenüberschussrechnung und erkläre deinen Gewinn oder Verlust in der Anlage G.

              Wenn dein Steuerbescheid ergibt, dass die Stellen, die deinen Lebensunterhalt in der Vergangenheit finanziert haben, mehr als deinen Gewinn einbehalten haben, musst du dich an diese Stellen wenden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Wo die ALG II Bezüge angeben?

                Zitat von Christian1234567 Beitrag anzeigen
                Grundsicherung erhält benötigt man das Geld zum Leben und es ist steuerfreies Einkommen. Wenn man jedoch beim Probearbeiten Geld verdient und dies bei der Grundsicherung in dem Monat abgezogen bekommt zählt dies als Einkommen und muss versteuert und angegeben werden oder kann man dies Einkommen als Aufwandsentschädigung in Zeile 26 deklarieren? Im Grunde kann man diese Bezüge doch als "Aufwandsentschädigung" sehen, so dass man im Gesamtkontext diese Einnahmen ebenfalls nur in Zeile 28 zusammenfasst und weglassen kann?

                Wenn dem nicht so ist, wäre es ja besser nichts zu tun, als für Geld ein Praktikum zu verdienen, da dies nicht nur von der Grundsicherung abgezogen wird, sondern später dann auch noch versteuert werden muss !?

                Gruß Chris
                Dafür gibt's im Steuerrecht den Grundfreibetrag. Dieser wird automatisch berücksichtigt.

                Ob deine steuerpflichtigen Einnahmen dem Arbeitslosengeld entgegen gerecht werden, interessiert daher im Steuerrecht nicht.
                Mfg

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