Hallo,
folgende hypothetische Situation: Ein Ehepaar wohnt seit 2009 im Österreich. Beide arbeiten in Ö., haben aber (außer Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) kein Einkommen in D. Was muss/kann in der Steuererklärung 2010 angeben werden?
Die Anlage AUS ist unklar...
Zeile 5: Einkunftsquelle ist soweit noch klar (das Gehalt von dem Arbeitgeber),
Zeile 7: Einkünfte sind dann wohl die Netto-Einahmen (was auf dem Konto landet).
=> müssen die in Ö gezahlten Steuern nun in Zeile 9 (Abgezogene ausl. Steuern) oder in Zeile 10 (anzurechnende ausl. Steuern) angegeben werden?
Wie ich es auch mache, das Elster Formular produziert folgende Fehlermeldungen:
„AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben."
=> Das Ehepaar wird nicht getrennt veranlagt – aber die gemeinsame Postleitzahl ist in Ö. - was ist denn dann das Problem???
zweite Fehlermeldung:
"EHW Elster-Hinweise
Die in der Anlage AUS enthaltenen steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte müssen auch in der Anlage G/S SO, L, N, V und/oder den entsprechenden Feldern der Anlage KAP enthalten sein.“
=> In der Anlage V gibt es kein entsprechendes Feld…
Kann mir jmd. helfen???
Vielen Dank im voraus!!
Ralf
folgende hypothetische Situation: Ein Ehepaar wohnt seit 2009 im Österreich. Beide arbeiten in Ö., haben aber (außer Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) kein Einkommen in D. Was muss/kann in der Steuererklärung 2010 angeben werden?
Die Anlage AUS ist unklar...
Zeile 5: Einkunftsquelle ist soweit noch klar (das Gehalt von dem Arbeitgeber),
Zeile 7: Einkünfte sind dann wohl die Netto-Einahmen (was auf dem Konto landet).
=> müssen die in Ö gezahlten Steuern nun in Zeile 9 (Abgezogene ausl. Steuern) oder in Zeile 10 (anzurechnende ausl. Steuern) angegeben werden?
Wie ich es auch mache, das Elster Formular produziert folgende Fehlermeldungen:
„AHW Abbruch-Hinweise
Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben."
=> Das Ehepaar wird nicht getrennt veranlagt – aber die gemeinsame Postleitzahl ist in Ö. - was ist denn dann das Problem???
zweite Fehlermeldung:
"EHW Elster-Hinweise
Die in der Anlage AUS enthaltenen steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte müssen auch in der Anlage G/S SO, L, N, V und/oder den entsprechenden Feldern der Anlage KAP enthalten sein.“
=> In der Anlage V gibt es kein entsprechendes Feld…
Kann mir jmd. helfen???
Vielen Dank im voraus!!
Ralf
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