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Anlage AUS und Fehlermeldung ausländische Postleitzahl

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    Anlage AUS und Fehlermeldung ausländische Postleitzahl

    Hallo,

    folgende hypothetische Situation: Ein Ehepaar wohnt seit 2009 im Österreich. Beide arbeiten in Ö., haben aber (außer Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) kein Einkommen in D. Was muss/kann in der Steuererklärung 2010 angeben werden?

    Die Anlage AUS ist unklar...
    Zeile 5: Einkunftsquelle ist soweit noch klar (das Gehalt von dem Arbeitgeber),
    Zeile 7: Einkünfte sind dann wohl die Netto-Einahmen (was auf dem Konto landet).
    => müssen die in Ö gezahlten Steuern nun in Zeile 9 (Abgezogene ausl. Steuern) oder in Zeile 10 (anzurechnende ausl. Steuern) angegeben werden?

    Wie ich es auch mache, das Elster Formular produziert folgende Fehlermeldungen:

    „AHW Abbruch-Hinweise
    Sie haben Angaben zu Einkünften der Ehefrau gemacht, werden aber getrennt veranlagt oder Sie haben bei der Ehefrau eine ausländische Postleitzahl angegeben."

    => Das Ehepaar wird nicht getrennt veranlagt – aber die gemeinsame Postleitzahl ist in Ö. - was ist denn dann das Problem???

    zweite Fehlermeldung:
    "EHW Elster-Hinweise
    Die in der Anlage AUS enthaltenen steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte müssen auch in der Anlage G/S SO, L, N, V und/oder den entsprechenden Feldern der Anlage KAP enthalten sein.“

    => In der Anlage V gibt es kein entsprechendes Feld…

    Kann mir jmd. helfen???
    Vielen Dank im voraus!!
    Ralf

    #2
    AW: Anlage AUS und Fehlermeldung ausländische Postleitzahl

    Wenn Sie seit 2009 beide in Österreich wohnen sind Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig mit den Einkünften, die Sie in Deutschland erzielen. Dies sind wohl die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Alles andere, was Sie in Österreich verdienen, unterliegt nicht dem deutschen Besteuerungsrecht und muss deshalb nicht angegeben werden. Und bei einem beschränkt Steuerpflichtigen kann es deshalb auch keine Anlage AUS geben.
    Ich bin mir auch nicht sicher, ob beschränkt steuerpflichtige Personen die Steuererklärung mit Elsterformular abgeben können, wahrscheinlich nicht. Weitere Informationen findet man über diesen Link: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung+est+1c.htm
    Zuletzt geändert von ; 21.08.2011, 17:30.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AUS und Fehlermeldung ausländische Postleitzahl

      Elias hatte die Antwort, ob Elsterformular bei der beschränkten Steuerpflicht verwendet werden kann: Das Programm ElsterFormular bietet derzeit keine Unterstützung für beschränkt steuerpflichtige Bürger an. In diesem Fall müssen Sie den amtlichen Vordruck ESt1C verwenden.

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