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Werbungskosten: Auswärtstätigkeit

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    Werbungskosten: Auswärtstätigkeit

    Durch meinen Beruf war eine Auswärtstätigkeit bedingt,die ich gerne in meine EST-Erklärung als Auswärtstätigkeit abgeben möchte.
    Diese behinhaltete neben den
    Fahrtkosten von 120 Euro (ich nehme vereinfachte Zahlen),
    13 Übernachtungen mit einer
    WohnMiete von 530 Euro und damit einer
    Verpflegungspauschale von 24 Euro mal 13 Übernachtungen,also 312 Euro.

    Die Fahrtkosten habe ich eingetragen, da gibt es kein Problem.

    Nur den Punkt Übernachtungskosten verstehe ich nicht ganz.
    Ich habe als 2. *Übernachtung mit Verpflegung* als Anzahl: 13 und als Gesamtsumme die Wohnmiete mit den Verpflegungskosten addiert: 842 Euro demnach.
    Nun kommt aber stets bei der Plausibilitätsprüfung der Fehler:

    "Es wurde die Summe der Übernachtungskosten im Inland abgegeben, die Anzahl der FRühstücke/Mittagessen/Abendessen wurde jedoch nicht angegeben."

    Weiss jemand Rat, wo genau mein Fehler liegt bzw. was ich anders eintragen muss?
    Auch eine Aufteilung unter *1. Übernachtung ohne Verpflegung* mit 13 und den 530 Wohnkosten und unter *2. Übernachtungen mit Verpflegung* mit 13 und 842(Wohnkosten und Verpflegung addiert) funktioniert nicht.
    Auch nicht unter *1.* 13 und 530 und unter *2.* 13 und 312 geht.
    Ich weiss leider nicht mehr weiter.

    #2
    AW: Werbungskosten: Auswärtstätigkeit

    Das liest sich eher wie eine doppelte Haushaltsführung. Bitte mal in der hilfe zur Steuererklärung nachsehen. Bei den Übernachtungen auf der Anlage Auswärtstätigkeit wird von einer Unterkunft in einem Hotel/Pension oder dergleichen ausgegangen.

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten: Auswärtstätigkeit

      Hallo,

      Danke für den Hinweis!
      Nach nun einem Telefonat mit dem Elsterberater meines Finanzamtes bekam ich den Rat,
      dies weder als Auswärtstätigkeit noch als Doppelte Haushaltsführung einzutragen.
      Stattdessen wird der Gesamtbetrag des Aufenthaltes unter Werbungskosten/Fortbildungskosten eingetragen und auf einem extra Blatt aufgeschlüsselt in die Einzelbeträge samt Nachweis.

      Grüße

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