Obwohl bei der Abgabe der Steuererklärung (über WISO Steuersparbuch) die Rückübermittlung beantragt wurde, können die Daten jetzt nach Zugang des Steuerbescheids in Papierform nicht abgerufen werden. - Nach Aussage meines Finanzamts sei der entsprechende Haken nicht gesetzt worden, nachträgliche Änderung nicht möglich.
Nachdem der Vorgang in den letzten Jahren problemlos funktioniert hat, bin ich relativ ratlos.
Wer kann eine Erklärung oder Abhilfe bieten. - Danke
Nachdem der Vorgang in den letzten Jahren problemlos funktioniert hat, bin ich relativ ratlos.
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