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Selbständig und Firmenfahrzeug (100 % Firmennutzung)

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    Selbständig und Firmenfahrzeug (100 % Firmennutzung)

    Hallo

    Bin Arbeitnehmer und habe zusätzlich eine Freiberufliche Tätigkeit. Habe 1 Firmenwagen aus dem AN-Verhältnis (1% Regelung), 1 privat Fahrzeug für private Fahrten und 1 Fahrzeug (PKW), welches ich ausschließlich (100%) für Fahrten für die Freiberufliche Tätigkeit Tätigkeit (Beratungsdienstleistung) verwende (keine Fahrten zur Betriebsstätte).

    Frage: Muss ich ein Fahrtenbuch führen - wobei dann ja keine einzige Fahrt privater Natur wäre?

    Danke

    #2
    AW: Selbständig und Firmenfahrzeug (100 % Firmennutzung)

    Diese Frage würde ich dem zuständigen Bearbeiter im Finanzamt stellen, den dieser kann sie ausschliesslich rechtsverbindlich für Sie beantworten.

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      #3
      AW: Selbständig und Firmenfahrzeug (100 % Firmennutzung)

      Oder gehen Sie zu einem Steuerberater.

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        #4
        AW: Selbständig und Firmenfahrzeug (100 % Firmennutzung)

        Vielen Dank für die "hilfreichen und erschöpfenden" Antworten

        Weiß jemand im Forum etwas über die Situation?

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          #5
          AW: Selbständig und Firmenfahrzeug (100 % Firmennutzung)

          Nunja, das hier ist ein ELSTER-Anwenderforum rund um Elster, und kein Forum für Steuerberatung.

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            #6
            AW: Selbständig und Firmenfahrzeug (100 % Firmennutzung)

            Etwas grundsätzliches: Ein Fahrtenbuch zu führen ist nicht zwingend vorgeschrieben, es sei denn, eine Instanz ( Gericht, Finanzamt, Firma) verlangt den Nachweis über die einzelnen Fahrten. Dabei ist zu beachten, dass JEDE Fahrt einzeln eingetragen wird!
            Beispiele
            Startort nach Zielort; eine Fahrstrecke; Startzeit, Ankunftszeit, gefahrene KM.-
            Startort nach Zielort; eine Fahrstrecke mit Zwischenstop für Tanken; Startzeit, Ankunftszeit Tanken, gefahrene KM, Startzeit nach dem Tanken, Ankunftszeit Zielort, gefahrene KM.-
            Startort mit verschiedenen Zielorten; mehrere Teilstrecken; jede einzelne Teilstrecke ist mit Startzeit, Ankunftszeit, gefahrene KM einzutragen.-
            Und als Nachweis gilt immer noch nur das in Papierform vorliegende Fahrtenbuch. Es kann ein handgeschriebenes Blatt Papier sein, wobei die Blätter nummeriert sein müssen. Oder der Ausdruck einer elektronischen Datei, wobei JEDES Blatt mit deiner Unterschrift signiert sein sollte und natürlich die fortlaufende Nummerierung nicht vergessen!
            Auch wenn's lästig ist, mach es, es erleichtert den Umgang mit den entsprechenden Stellen erheblich.
            ELSTER in der Komplettversion
            Betriebssystem: Windows 7 Home, 64bit
            Rechner: Medion Akoya MD8335 (4GB RAM)

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              #7
              AW: Selbständig und Firmenfahrzeug (100 % Firmennutzung)

              Ja. Wie wollen Sie denn sonst die 100% freiberufliche Nutzung nachweisen?

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                #8
                AW: Selbständig und Firmenfahrzeug (100 % Firmennutzung)

                Fahrzeug 1 wird über die 1% Regelung abgegolten, und sie bekommen die Fahrten zw. Whg und Ast angerechnet (230 AT x XX km). Ev. will der Bearbeiter einen Nachweis wieviele AT sie zur Ast gefahren sind (reicht meist eine eigene Aufstellung mit Unterschrift/Stempel des AG)

                Fahrzeug 2 ist uninteressant - da nur privat genutzt

                Fahrzeug 3 wird 100% freiberuflich genutzt und damit auch unproblematisch (aus meiner Sicht). Wobei ein Nachweis der gefahrenen km sicher nicht schlecht ist (Inspektionsrechnungen mit km-Stand etc.)

                Wichtig ist das sie dem Bearbeiter die angeführte Nutzung glaubhaft darlegen.

                Eine direkte Verpflichtung zum führen eines Fahrtenbuches ergibt sich dadaurch nicht. Ist von Vorteil wenn nur ein Fzg. für unterschiedliche Zwecke genutzt wird. Nachweispflichtig ist immer der Bürger (also Sie), wenn sie ein steuermindernde Sache geltend machen wollen.
                LG MAX v S.

                (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                  #9
                  Bezüglich dem 100% betrieblich genutzten Pkw

                  *Zitatanfang*

                  Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, so ist für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Ist die gleichzeitige private Nutzung der verschiedenen, auch privat genutzten Firmenwagen jedoch so gut wie ausgeschlossen, weil die Nutzung durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörende Personen (z. B. Ehefrau, Kinder) nicht in Betracht kommt, so ist für den Ansatz der reinen Privatfahrten mit der 1 %-Regelung vom Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs auszugehen.

                  *Zitatende*

                  Sollte im gleichen Haushalt noch eine andere Person mit Führerschein sein, werden ein Fahrtenbuch + passende Belege (Tankquittungen, Rechnung Kfz-Werkstatt, Parkscheine, Terminplaner) notwendig.
                  Auch wenn die andere Person ein eigenes Fahrzeug hat.
                  Zuletzt geändert von Aron; 29.08.2011, 16:11.

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