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Umzug und unterschiedliche Entfernungspauschale

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    Umzug und unterschiedliche Entfernungspauschale

    Guten Tag zusammen,
    ich habe mal eine Frage:

    Mein Arbeitgeber hat im Juli fusioniert, daher werde ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen am Ende des Jahres haben.

    Ich weiß aber nicht wie man dies im ELSTER-Programm angibt.

    Weiterhin fahre ich jeden Tag mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Vor Juni bin ich Auto gefahren. Hier weiß ich wie man das eingibt, jedoch ziehe ich auch noch dieses Jahr um, so dass sich der Arbeitsweg halbiert. Gibt es eine Möglichkeit dies anzugeben?

    Muss ich beim Umzug etwas beachten zum Thema von der Steuer absetzen?

    vielen Dank.

    #2
    AW: Umzug und unterschiedliche Entfernungspauschale

    Hallo,

    >>>Mein Arbeitgeber hat im Juli fusioniert, daher werde ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen am Ende des Jahres haben.

    Dann musst du auch beide Bescheinigungen eintragen (einzeln, nicht addieren). Oben in dem Formular gibt es einen Button für ein weiteres Formular.


    >>>Weiterhin fahre ich jeden Tag mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Vor Juni bin ich Auto gefahren. Hier weiß ich wie man das eingibt, jedoch ziehe ich auch noch dieses Jahr um, so dass sich der Arbeitsweg halbiert. Gibt es eine Möglichkeit dies anzugeben?

    Dort gibt es die Möglichkeit, den Eingabeblock zu vervielfältigen (regelmäßige Arbeitsstätte hinzufügen). Diese Möglichkeit ist auch bei Wohnsitzwechsel zu benutzen.
    Bei dir würde ich drei Blöcke vorschlagen, einmal mit Auto, dann mit ÖPNV und dann nochmal ÖPNV vom neuen Wohnort aus.


    >>>Muss ich beim Umzug etwas beachten zum Thema von der Steuer absetzen?

    War der Umzug berufsbedingt? Sprich, hat sich die tägliche Fahrtzeit um mindestens eine Stunde reduziert? (es gibt noch weitere Gründe)
    Wenn nicht, dann kann auch nichts abgesetzt werden.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Umzug und unterschiedliche Entfernungspauschale

      Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort!

      Ja, der neue Wohnort ist mit Absicht so gewählt, dass sich die Fahrzeit zur Arbeit mehr als halbiert, pro Tag wird insgesamt eine Verkürzung von etwas mehr als einer Stunde eintreten.
      Wie weise ich so etwas nach?
      Welche Nachweise bräuchte man für die steuerliche Absetzung hierbei?

      Eine weitere Frage: Bekomme ich weniger Entferungspauschale weil ich ÖPNV nutze? Oder wieso muss das so detailliert angegeben werden?

      Kommentar


        #4
        AW: Umzug und unterschiedliche Entfernungspauschale

        Hallo,

        >>>Welche Nachweise bräuchte man für die steuerliche Absetzung hierbei?

        Einfach die Umzugskosten in der Anlage N eintragen (Zeile 47). Dazu gehören beispielsweise Maklerkosten, LKW-Miete, Rechnung vom Umzugsunternehmen. Belege brauchst du erst einmal nicht mit einzureichen, du solltest sie aber haben und auch aufheben. Wenn es nichts ungewöhnliches ist, wird das in der Regel unproblematisch anerkannt.
        Und die berufliche Veranlaßung brauchst du auch erst auf Nachfrage glaubhaft machen.


        >>>Bekomme ich weniger Entferungspauschale weil ich ÖPNV nutze? Oder wieso muss das so detailliert angegeben werden?

        Nein, die Entferungspauschale ist die gleiche, bei ÖPNV ggf. sogar höher (wenn die Fahrkarten halt teurer waren als 30 cent/km).
        Ich bin nur der Meinung, dass es getrennt übersichtlicher wird, denn die Einträge sind ja nicht nach Tagen aufgeteilt, sondern nach Kilometer (pro Fahrt!).

        Wie willst du sonst das knappe halbe Jahr mit dem PKW eintragen? Es dürften ja so ca. 100 Tage gewesen sein, aber wohin dann mit den ÖPNV-Tagen?

        Du kannst natürlich nur zwischen den beiden Wohnorten trennen, dann stimmt aber im ersten Fall der Betrag in Feld 27 (Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln) nicht mehr. Wenn dir das egal ist (weil die Fahrkarten eh' weniger als 30 cent/km kosten, ist sogar meist der Fall), dann wäre es OK.

        Aber zwei Blöcke müssen es immer sein, die Entfernung ist ja anders.
        Übrigens dürfte das auch die erste Überprüfung sein, die der Sachbearbeiter macht, um zu sehen, ob der Umzug absetzbar ist. Wenn dort dann mehr als ca. eine halbe Stunde pro Fahrt ersichtlich wird, erübrigt sich normalerweise alles weitere bezüglich der beruflichen Veranlassung.

        Früher - noch ohne Elster - hätte ich in einem solchen Fall mit unterschiedlichen Entfernungen/Verkehrsmitteln eine Aufstellung auf einem gesonderten Blatt beigelegt und dann einen Mittelwert in das Formular eingetragen. Zum Glück ist das mit Elster nicht mehr nötig.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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