Hallo,
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen:
Ich habe 2010 eine ausländische Rechnung erhalten, für die ich der Steuerschuldner nach § 13b war. In der USt-Erklärung habe ich als sog. "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" die USt abgeführt und gleichzeitig die "Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG" abgezogen. Alles in allem also ein Nullsummenspiel.
Meine Frage: Muss dieser Vorgang in der Anlage EÜR dokumentiert werden? Falls ja, in welchen Zeilen/Positionen die abgeführte USt und die abgezogene VSt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen - Danke!
Susan
vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen:
Ich habe 2010 eine ausländische Rechnung erhalten, für die ich der Steuerschuldner nach § 13b war. In der USt-Erklärung habe ich als sog. "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" die USt abgeführt und gleichzeitig die "Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG" abgezogen. Alles in allem also ein Nullsummenspiel.
Meine Frage: Muss dieser Vorgang in der Anlage EÜR dokumentiert werden? Falls ja, in welchen Zeilen/Positionen die abgeführte USt und die abgezogene VSt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen - Danke!
Susan
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