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Anlage EÜR - Eintrag USt/VSt § 13b UStG

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    Anlage EÜR - Eintrag USt/VSt § 13b UStG

    Hallo,

    vielleicht kann mir jemand bei folgender Frage weiterhelfen:

    Ich habe 2010 eine ausländische Rechnung erhalten, für die ich der Steuerschuldner nach § 13b war. In der USt-Erklärung habe ich als sog. "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" die USt abgeführt und gleichzeitig die "Vorsteuer aus Leistungen im Sinne des § 13b UStG" abgezogen. Alles in allem also ein Nullsummenspiel.

    Meine Frage: Muss dieser Vorgang in der Anlage EÜR dokumentiert werden? Falls ja, in welchen Zeilen/Positionen die abgeführte USt und die abgezogene VSt?

    Über eine Antwort würde ich mich freuen - Danke!
    Susan

    #2
    AW: Anlage EÜR - Eintrag USt/VSt § 13b UStG

    Ohne dass ich mich jetzt mit der EÜR auskennen würde - Du trägst ja dort nur _bezahlte_ Umsatzsteuer ein. Einerseits die, die Du an andere Unternehmer zahlst, um etwas zu kaufen oder eine Leistung in Anspruch zu nehmen. Andererseits die, die Du monatlich, vierteljährlich oder jährlich ans Finanzamt zahlst. So gesehen nimmst Du also den Betrag, den Du tatsächlich ans Finanzamt zahlst, und trägst ihn in die EÜR für das Jahr der Zahlung ein (also: Umsatzsteuer 2010 wird bezahlt im Juni 2011, kommt in EÜR 2011 im Jahr 2012).

    Meiner Meinung nach sollte sich so eine Umsatzsteuer, die gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen wird, nicht auswirken können.

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