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Anlage N: Kürzung des Bruttolohns

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage N: Kürzung des Bruttolohns

    Hallo,

    das wird über Elster nicht gehen, eigentlich überhaupt nicht via Steuererklärung.

    Vielmehr müsste dein Arbeitgeber das bereits in die Abrechnung einbauen (wie sollten den sonst auch noch Sozialabgaben gespart werden? Damit hat das Finanzamt doch gar nichts zu tun).

    MfG Stefan

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  • AnlageN
    Ein Gast erstellte das Thema Anlage N: Kürzung des Bruttolohns.

    Anlage N: Kürzung des Bruttolohns

    Hallo,

    habe für das von mir genutzte Firmenfahrzeug einen hohen einmaligen Eigenanteil bei den Anschaffungskosten gezahlt. Recherchen im Internet ergaben, dass ich diese Kosten über die Nutzungszeit vom Bruttolohn abziehen kann (Verminderung des Geldwerten Vorteils), so dass z.B. auch Sozialabgaben reduziert werden. Dies ist vorteilhafter als ein Eintrag bei den Werbungskosten.

    Meine Frage: wo und wie kann ich in ElsterFormular in der Anlage N eine Reduktion des Bruttolohns angeben?

    Danke,

    AnlageN
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