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Abbruch Berechnung wegen Anlage Versorgungsaufwand

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    Abbruch Berechnung wegen Anlage Versorgungsaufwand

    Hallo,

    Ich beschreib zunächst mal kurz die Ausgangssituation

    ich bin Angestellter; meine Frau Beamtin

    Plausibilitätsprüfung ohne Fehler

    In der Anlage Versorgungsaufwand habe ich für meine Frau unter Nr. 31 die Beiträge zur Krankenversicherung eingetragen unter Nr. 37 wurden die Summe der steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse aus Nr. 24 der Lohnsteuerbescheinigung übernommen. beide Beträge sind gleich hoch.

    Wenn ich diese beiden Einträge (Nr.31 und Nr.24 aus der Lohnsteuerbescheinigung) entferne, läuft die Berechnung durch.

    Ansonsten bekomme ich folgende Abbuchmeldung

    AHW Abbruch-Hinweise:
    Anlage Vorsorgeaufwand: Sie haben Eingaben zur Basiskrankenversicherung vorgenommen, aber keine
    Eintragungen zur sozialen Pflegeversicherung / Pflegepflichtversicherung, oder umgekehrt. Bitte
    ergänzen Sie die entsprechenden Eingaben.
    EHW Elster-Hinweise
    Auf einer Anlage AV wurden zugeflossene Beträge in

    Jemand eine Idee was ich machen muss??

    Vielen Dank für Eure Hilfe
    Caaasi

    #2
    AW: Abbruch Berechnung wegen Anlage Versorgungsaufwand

    Der Abbruchhinweis bei der Berechnung ist bekannt. Ignorieren Sie ihn einfach. Eine Datenübermittlung an das Finanzamt ist dennoch möglich.

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      #3
      AW: Abbruch Berechnung wegen Anlage Versorgungsaufwand

      Hallo,

      Danke für die schnelle Antwort.

      Hätte natürlich vor dem Wegschicken gerne gewusst was ich zu erwarten habe.

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        #4
        AW: Abbruch Berechnung wegen Anlage Versorgungsaufwand

        Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung müssen in insgesamt drei Felder aufgeteilt werden und dürfen nicht als eine Zahl in Zeile 31 eingetragen werden.

        Die Zahlung an die Krankenversicherung setzt sich zusammen aus:
        Basisabsicherung (Zeile 31)
        Pflegeversicherung (Zeile 32)
        Zusatzleistungen (Zeile 35)

        Falls Sie bzw. Ihre Frau eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, die ausschließlich die selben Leistungen erbringt, wie eine gesetzliche Krankenversicherung (was es allerdings meines Wissens nicht gibt), dann sind nur die Zeilen 31 und 32 einzutragen. Ansonsten müssen die Beiträge auf diese drei Zeilen aufgeteilt werden. Die Krankenversicherung müsste Ihnen hierzu eine Aufteilung zugeschickt haben.


        Schnelle Lösung:
        Um den Fehlerhinweis bei der Berechnung weg zu bekommen, müssen Sie eigentlich nur die Beiträge in Zeile 31 um 1 reduzieren und in Zeile 32 eine 1 eintragen - das gibt das selbe Ergebnis als wenn alles in Zeile 31 eingetragen wäre(auch wenn die Aufteilung immer noch nicht richtig ist) nur mit funktionierender Berechnung.

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