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Einkommensteuererklärung 2010 für Studenten mit Gewerbeschein

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    Einkommensteuererklärung 2010 für Studenten mit Gewerbeschein

    Hallo,


    ich habe ehrlich gesagt NULL Ahnung wie das funktioniert und was ich machen muss. Ich habe im letzten Jahr 1 Mal auf Gewerbeschein gearbeitet und rund 300€ verdient. da ich Studentin bin, muss ich nach §19 Abs.2 UstG keine Umsatzsteuer abführen.....
    so viel weiß ich, dann hört es auch schon wieder auf!
    Kann mir jemand ganz einfach erklären was ich ausfüllen muss?!

    Danke!

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung 2010 für Studenten mit Gewerbeschein

    Ob Sie nun Studentin sind oder nicht hat mit dem § 19 Abs. 2 UStG erst mal nichts zu tun. Wichtig ist nur, dass Sie unter 17.500,- € Umsatz bleiben.

    Was *muss* nun ausgefüllt werden? Theoretisch nur eine Umsatzsteuererklärung und dort nur auf der ersten Seite die Angaben zur Kleinunternehmerregelung (als Nachweis, dass Sie die Grenzen nicht überschritten haben.

    Ansonsten erstmal nichts - denn mit "nur" 300,- € Einkünften sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.


    Was *sollte* aber ausgefüllt werden?

    Nun, wenn Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben, will das Finanzamt meistens auch eine Einkommensteuererklärung haben. Bei dieser benötigen Sie neben dem Hauptvordruck noch die Anlage G (für den Gewinn). Wenn dies Ihre einzigen Einkünfte waren, können Sie sogar die Anlage Vorsrogeaufwand (für Versicherungen) weg lassen, da die Steuer sowieso bei 0,- € liegt.

    Eine Gewinnermittlung *können* Sie über die Anlage EÜR machen - oder einfach handschriftlich / als Excel-Ausdruck etc. beifügen. So kann dann auch der Finanzbeamte nachvollziehen, welche Einnahmen (und ggf. Ausgaben) Sie hatten.

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