Ich habe zwei Kinderbetreueungserträge mit den Großeltern abgeschlossen und habe auch monatlich je 150 € an die überwiesen. Da wir beide berufstätig sind, muss FA die Kosten anerkennen. Zuerst hat FA Kontoauszüge verlangt, danach "Tagesmutterverträge(Anmeldung bei der Knappschaft) mit den Großeltern". Wir haben die Großeltern nicht angemeldet, weil ich dachte 75 € pro Kopf Einkommen bei den Rentner nicht anmeldepflichtig sind. Muss ich jetzt die rückwirkend anmelden? Was hat FA mit der Knappschaft zu tun?
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Keine Ankündigung bisher.
Tagesmuttervertrag mit Großeltern
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irka
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Gast
AW: Tagesmuttervertrag mit Großeltern
Das FA hat mit der Knappschaft direkt nichts zu tun. Hier geht es darum, Verträge zwischen nahen Angehörigen zu beurteilen. Diese werden steuerlich nur anerkannt, wenn Sie zu Bedingungen abgeschlossen werden, die auch zwischen fremden Dritten üblich sind. Vielleicht meint das Finanzamt, dass dazu auch eine Anmeldung bei der Knappschaft gehört?
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AW: Tagesmuttervertrag mit Großeltern
Hallo irka,
bei der Knappschaft sind alle Minijobs bis 400,- Euro anzumelden.
Bei einem "Tagesmuttervertrag" tritt man ja als Arbeitgeber auf und man muss für den Beschäftigten pauschale Beiträge abführen Kranken- und Rentenversicherung und pauschale Lohnsteuer.
Man muss Verträge mit eigenen Angehörigen genauso behandeln als würde man einen fremden Dritten einstellen (siehe korsika).
Einfach mal googlen minijob und mal mit der in der Nähe liegenden Minijobzentrale telefonieren.
Tschüß
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