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Arbeitnehmer und Gewerbeschein - 2 Formulare?

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    Arbeitnehmer und Gewerbeschein - 2 Formulare?

    Hallo ihr,
    ich bin verzweifelt und hoffe ihr könnt mir helfen. Folgender Sachverhalt:
    Im Jahr 2010 habe ich ganz normal als AN gearbeitet (die Einkommenssteuererklärung hierzu kann ich also kann normal mit Hilfe meiner Lohnsteuerbescheinigung ausfüllen)...
    Gleichzeitig habe ich ab Januar 2010 mit Gewerbeschein selbstständig gearbeitet. Hier habe ich Rechnungen gestellt. Im August 2010 habe ich gemerkt, dass ich mehr als 16.000 Euro in 2010 verdienen werde und hab daher ab 08/2010 auch die USt auf meinen Rechnungen vermerkt.
    Nun weiß ich nicht wie ich meine Steuererklärung mache....
    Ich muss neben der Einkommenssteuererklärung sicher noch ein Formular ausfüllen. Aber welches? Und wie gebe ich dort meine Daten ein? Und wie kann ich das mit der USt machen (denn die hab ich ja erst ab 08/2010 berechnet)...Und muss ich bei der Gewinnspalte schon meine Ausgaben abgezogen haben oder erst später bei Zeilen mit Werbekosten?
    Hilfe...
    Ich hoffe meine Erläuterungen und Fragen waren verständlich und ihr könnt mir helfen.
    Viele Grüße

    #2
    AW: Arbeitnehmer und Gewerbeschein - 2 Formulare?

    Versuch's mal mit der Einnahmeüberschussrechnung (Anlage EÜR) und der Umsatzsteuererklärung. Alles im ELSTER-Installationspaket k (Gesamtumfang) enthalten.

    Kommentar


      #3
      AW: Arbeitnehmer und Gewerbeschein - 2 Formulare?

      Zitat von JuliaD Beitrag anzeigen
      Hallo ihr,
      Gleichzeitig habe ich ab Januar 2010 mit Gewerbeschein selbstständig gearbeitet. Hier habe ich Rechnungen gestellt. Im August 2010 habe ich gemerkt, dass ich mehr als 16.000 Euro in 2010 verdienen werde und hab daher ab 08/2010 auch die USt auf meinen Rechnungen vermerkt.
      Nun weiß ich nicht wie ich meine Steuererklärung mache....
      Frage 1:Ich muss neben der Einkommenssteuererklärung sicher noch ein Formular ausfüllen. Aber welches? Und wie gebe ich dort meine Daten ein?
      Frage 2:Und wie kann ich das mit der USt machen (denn die hab ich ja erst ab 08/2010 berechnet)...
      Frage 3:Und muss ich bei der Gewinnspalte schon meine Ausgaben abgezogen haben oder erst später bei Zeilen mit Werbekosten?
      Hilfe...
      Ich hoffe meine Erläuterungen und Fragen waren verständlich und ihr könnt mir helfen.
      Viele Grüße
      Hallo JuliaD,
      zur Frage 1:Antwort: Anlage G muss ausgefüllt werden

      zu Frage 3: Antwort: Der Gewinn ermittelt sich aus den Einnahmen abzüglich Ausgaben
      Um die Einnahmen und Ausgaben zu dokumentieren verwendest du die Anlage EÜR (Siehe SGLVII)

      zu Frage 2: Antwort: das mit der Umsatzsteuer ist so eine Sache, die Kleinunternehmerregelung gilt für Umsätze bis zu 17.500 Euro im Kalenderjahr bzw. Erstjahr, mit der Folge keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, kein Vorsteuerabzug für Anschaffungen möglich. Wird wie in deinem Falle die Grenze im Erstjahr bereits überschritten, dann erfüllst du nicht die Voraussetzungen für den Kleinunternehmer und alle deine Umsätze ab Beginn unterliegen der Regelbesteuerung, d.h. du musst für alles Umsatzsteuer abführen und hast natürlich dann auch den Vorsteuerabzug.
      Dazu müsstest du die Umsatzsteuererklärung ausfüllen.
      Empfehlung: wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater, natürlich sollte man so etwas klären bevor man sich in die Selbstständigkeit "stürzt" !

      Tschüß
      Zuletzt geändert von holzgoe; 12.09.2011, 08:20. Grund: Ergänzungen

      Kommentar


        #4
        AW: Arbeitnehmer und Gewerbeschein - 2 Formulare?

        "Im August 2010 habe ich gemerkt, dass ich mehr als 16.000 Euro in 2010 verdienen werde und hab daher ab 08/2010 auch die USt auf meinen Rechnungen vermerkt."

        Grober Fehler.

        § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer (Umsatzsteuergesetz)
        (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer
        im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und
        im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

        2009 wurde ein Umsatz von 0 € erzielt.
        2010 war absehbar, dass man 50.000 € nicht überschreitet.

        Damit hatte man das Recht, auf die Erhebung von Umsatzsteuer zu verzichten.

        Jetzt sind ab August absichtlich Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen worden.
        Entweder sind diese
        - durch geänderte Rechnungen zu korrigieren oder
        - als unberechtigt einbehaltene Umsatzsteuer ans Finanzamt zu zahlen oder
        - alle Umsätze ab Jahresbeginn unterliegen der Umsatzsteuerpflicht (damit werden aus den Nettobeträgen bis August Bruttobeträge, auch wenn man tatsächlich gar keine Umsatzsteuer erhalten hat).

        Der Besuch bei einem Steuerberater wäre meine Empfehlung.

        Kommentar


          #5
          AW: Arbeitnehmer und Gewerbeschein - 2 Formulare?

          Hallo Aron,

          bei JuliaD gibt es kein Vorjahr, sie schreibt ihre Tätigkeit hat sie 2010 aufgenommen und damit gilt lt. Anwendungserlass zum § 19 UStG folgendes:

          1Nimmt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe eines Kalenderjahres neu auf, ist in diesen Fällen allein auf den voraussichtlichen Umsatz (vgl. Absatz 3) des laufenden Kalenderjahres abzustellen (vgl. auch BFH-Urteil vom 19.2.1976, V R 23/73, BStBl II S. 400). 2Entsprechend der Zweckbestimmung des § 19 Abs. 1 UStG ist hierbei die Grenze von 17 500 EUR und nicht die Grenze von 50 000 EUR maßgebend. 3Es kommt somit nur darauf an, ob der Unternehmer nach den Verhältnissen des laufenden Kalenderjahres voraussichtlich die Grenze von 17 500 EUR nicht überschreitet (BFH-Urteil vom 22.11.1984, V R 170/83, BStBl 1985 II S. 142).

          Tschüß

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            #6
            AW: Arbeitnehmer und Gewerbeschein - 2 Formulare?

            @holzgoe
            Danke für die Informationen!

            Wie ist grundsätzlich bei diesen Hochrechnungen zu verfahren?

            Einfach mal ein Beispiel:
            Arbeitnehmer von Januar - Juni, als Selbständiger in dem Zeitraum 1.000 € Umsatz,
            Ab Juli Arbeitslos, Juli - Dezember als Selbständiger 3.000 € Umsatz.

            Zum Jahresbeginn war prognostiziert, dass man auf 12.000 € gelangt,
            ab dem 3. Quartal war dann absehbar, dass man auf 24.000 € kommt.

            Die Entscheidung ob man § 19 haben will (bzw. es einem zusteht) muss doch schon zum Jahresbeginn getroffen sein.

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