Hallo,
in der Prüfberechung ESt 2010 wurden die Sonderausgaben in voller Höhe berücksichtigt. Im Bescheid wurde das alte Recht angewandt und ca. 3000 € weniger berücksichtigt. Der Betrag im Bescheid ist richtig, warum ist die Prüfberechnung falsch?
in der Prüfberechung ESt 2010 wurden die Sonderausgaben in voller Höhe berücksichtigt. Im Bescheid wurde das alte Recht angewandt und ca. 3000 € weniger berücksichtigt. Der Betrag im Bescheid ist richtig, warum ist die Prüfberechnung falsch?
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