Hallo liebe Forum-User,
Als Student und Halbwaisenrentebezieher habe ich 2 Monate Praktikum im Ausland (Norwegen) gemacht. Dort war ich vorher Austauschstudent. Nun sitze ich schon seit einiger Zeit verzweifelt an folgenden Fragen:
- Aufgrund meines Einkommens beim Praktikum musste ich für diese 2 Monate die Rente zurückzahlen. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich aber in Anlage R die Rente eingeben, die ich theoretisch bekommen hätte, wenn ich nicht gearbeitet hätte. Wo kann ich dann die zurückgezahlte Rente eintragen?
- Zwecks Lohnauszahlung habe ich mir ein Girokonto im Ausland angelegt. Heißt das, dass ich nun 'auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland' habe? (habe für das gesamte Jahr ca 4 € Zinsen bekommen)
- Ich war mehr als 183 Tage im Ausland, mein Arbeitgeber war dort ansässig und ein DBA mit Norwegen besteht, also steht es wohl Norwegen zu, mich zu besteuern- und ich habe auch einen Steuerbescheid zugeschickt bekommen. (Ich musste ca 20 Euro Steuern zahlen). Gehe ich richtig damit, dass ich das nun in Anlage N und nicht in Anlage AUS eingebe?
Ich weiß, meine Fragen sind vielleicht etwas speziell, deshalb bin ich über jede Antwort, natürlich auch nur zu einer der Fragen sehr dankbar!
Als Student und Halbwaisenrentebezieher habe ich 2 Monate Praktikum im Ausland (Norwegen) gemacht. Dort war ich vorher Austauschstudent. Nun sitze ich schon seit einiger Zeit verzweifelt an folgenden Fragen:
- Aufgrund meines Einkommens beim Praktikum musste ich für diese 2 Monate die Rente zurückzahlen. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich aber in Anlage R die Rente eingeben, die ich theoretisch bekommen hätte, wenn ich nicht gearbeitet hätte. Wo kann ich dann die zurückgezahlte Rente eintragen?
- Zwecks Lohnauszahlung habe ich mir ein Girokonto im Ausland angelegt. Heißt das, dass ich nun 'auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland' habe? (habe für das gesamte Jahr ca 4 € Zinsen bekommen)
- Ich war mehr als 183 Tage im Ausland, mein Arbeitgeber war dort ansässig und ein DBA mit Norwegen besteht, also steht es wohl Norwegen zu, mich zu besteuern- und ich habe auch einen Steuerbescheid zugeschickt bekommen. (Ich musste ca 20 Euro Steuern zahlen). Gehe ich richtig damit, dass ich das nun in Anlage N und nicht in Anlage AUS eingebe?
Ich weiß, meine Fragen sind vielleicht etwas speziell, deshalb bin ich über jede Antwort, natürlich auch nur zu einer der Fragen sehr dankbar!
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