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    Anlage AV

    Hallo,
    ich hoffe, dass ich hier Hilfe mit der Anlage AV bekomme, den ich bekomme die Fehlermeldung: "Anlage AV: Die Anzahl der Kinder übersteigt die die Anzahl der Kinder lt. Anlagen Kind"
    Sachverhalt:
    Mann berufstätig, Frau in Elternzeit, zwei Kinder, eins vor dem 01.01.08, eins nach dem 31.12.07 geboren
    Nur der Ehemann hat einen Ristervertrag, er bekommt auch die Kinderzulage.

    In der ANlage AV für den Ehemann habe ich "unmittelbar begünstigt" angekreuzt, und in den Zeilen 21 und 22 jeweils ein Kind eingetragen (einmal vor dem 01.01.08 und einmal nachdem 31.12.07).

    Muss ich denn die Anlage AV für die Ehefrau auch ausfühlen? Wenn ja, was genau, die Frau hat ja keinen Riestervertrag.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Grüße
    Milady

    #2
    AW: Anlage AV

    Wenn die Ehefrau keinen Vertrag hat, dann darf für sie auch keine Anlage ausgefüllt werden. Die Anzahl der Kinder darf bei Ihnen auf Ihrer Anlage nur in Zeile 22 eingetragen werden.
    Kennzahl 105 = 1, Kennzahl 115 = 1.
    Die Kennzahlen können Sie sich anzeigen lassen, wenn Sie in Elserformular im Auswahlmenü auf Extras, danach Einstellungen und danach Finanzamtskennzahlen anzeigen gehen.
    Zuletzt geändert von ; 17.09.2011, 17:45.

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