Hallo,
da dies meine erste Steuererklärung ist und ich auf Nummer sicher gehen möchte, sind dies vermutlich banale Fragen:
Ich war 2009 und Anfang 2010 geringfügig beschäftigt. Später in 2010 ging ich einer sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung nach (keine zeitliche Überlappung).
Meine beiden Fragen:
1. Muss/kann ich in Anlage N beide Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 anfügen (also auch die für die gernigfügige Beschäftigung)?
2. Zählen die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung aus 2009 als beitragspflichtige Einnahme im Sinne der gesetzlichen Rentenverischerung für Anlage AV?
Danke schonmal .
da dies meine erste Steuererklärung ist und ich auf Nummer sicher gehen möchte, sind dies vermutlich banale Fragen:
Ich war 2009 und Anfang 2010 geringfügig beschäftigt. Später in 2010 ging ich einer sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung nach (keine zeitliche Überlappung).
Meine beiden Fragen:
1. Muss/kann ich in Anlage N beide Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 anfügen (also auch die für die gernigfügige Beschäftigung)?
2. Zählen die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung aus 2009 als beitragspflichtige Einnahme im Sinne der gesetzlichen Rentenverischerung für Anlage AV?
Danke schonmal .
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