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Geringfügige und sozialverischerungspflichtige Beschäftigung

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    Geringfügige und sozialverischerungspflichtige Beschäftigung

    Hallo,
    da dies meine erste Steuererklärung ist und ich auf Nummer sicher gehen möchte, sind dies vermutlich banale Fragen:

    Ich war 2009 und Anfang 2010 geringfügig beschäftigt. Später in 2010 ging ich einer sozialversicherungspflichtigen Vollbeschäftigung nach (keine zeitliche Überlappung).

    Meine beiden Fragen:
    1. Muss/kann ich in Anlage N beide Lohnsteuerbescheinigungen für 2010 anfügen (also auch die für die gernigfügige Beschäftigung)?

    2. Zählen die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung aus 2009 als beitragspflichtige Einnahme im Sinne der gesetzlichen Rentenverischerung für Anlage AV?

    Danke schonmal .

    #2
    AW: Geringfügige und sozialverischerungspflichtige Beschäftigung

    Hallo,

    was heißt denn "geringfügig"? Ein klassischer Minijob kann es ja schon mal nicht gewesen sein, da es ja eine Lohnsteuerbescheinigung gibt. Ich vermute mal, dass es zwar ein Minijob war, aber trotzdem auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde (das ist etwa bei Studenten oder manchmal bei Rentnern üblich). Ist das korrekt?

    Trotzdem schon mal die Antworten (könnten aber u.U. noch falsch sein):

    zu 1: Alle Lohnsteuerbescheinigungen die du hast, musst du auch eintragen (und das stimmt in jedem Fall).

    zu 2: Ich tippe mal darauf, dass es so ist wie der Arbeitgeber abgerechnet hat. Wurden dort Rentenversicherungsbeiträge abgezogen? (wieder etwa bei Studenten gibt es da besondere Regeln) Wenn ja, dann ja, und wenn nein, dann auch nein.

    Aber warum willst du aber überhaupt die Anlage AV abgeben? Hast du überhaupt einen Riester-Vertrag (o.ä.)?

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Geringfügige und sozialverischerungspflichtige Beschäftigung

      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Die geringfügige Beschäftigung ("400-Euro-Job") wurde als Student an der Uni ausgeübt, deswegen auch die Lohnsteuerbescheinigung. Das ist korrekt.

      zu 2. Ja, es wurden Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, somit werde ich das dann auch angeben.

      Es gibt einen Riestervertrag, in den ich 2010 eingezahlt habe, deshalb benötige ich auch die Anlage AV.

      Viele Grüße.

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