Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abbruch Hinweise

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abbruch Hinweise

    für ein kind sind die angaben zum kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

    die zahl der kinder für die kinderbetreuungskosten weicht von der anzahl für den kinderfreibetrag ab bzw. ist nicht schlüssig.

    bei einer getrennten veranlagung wurden aussergewöhnliche belastungen vor abzug der zumutbaren belastung eingegeben, nicht jedoch die nur beim ehegatten zu berücksichtigenden kinder


    durch diese drei fehlerhinweise bekomme ich keine steuerberechnung.
    kann mir jemand sagen was ich falsch eingebe??

    bin steuerkl. 2 und 0,5 kind, lebe getrennt, kind unter 18 jahren

    #2
    AW: Abbruch Hinweise

    Hallo,

    Zu den ersten beiden Hinweisen:
    Was haben Sie bisher auf der Anlage Kind eingetragen? Wenn wir die Eintragungen kennen, können wir vielleicht weiterhelfen.

    Zum dritten Hinweis:
    Wenn Sie auf der dritten Seite des Hauptvordrucks außergewöhnliche Belastungen angegeben haben, müssen Sie auch Eintragungen bei den "Zusätzlichen Angaben für die Steuerberechnung" vornehmen. Dies ist eine zusätzliche Anlage auf der Angaben bei getrennter Veranlagung gemacht werden müssen, wenn es eine zuverlässige Steuerberechnung geben soll.

    Kommentar


      #3
      AW: Abbruch Hinweise

      hallo

      danke schön.

      habe "Zusätzlichen Angaben für die Steuerberechnung" ausgefüllt und jetzt ging es.

      nochmals danke


      gruß kapihospital

      Kommentar

      Lädt...
      X