Plausibilitätsprüfung schlägt fehl, Fehlermeldung [17825822], bin alle relevanten Felder nochmal durchgegangen, habe Schritt-für-Schritt nochmal durchgemacht, kein Resultat
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Plausibilitätsprüfung schlägt fehl
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Gast
AW: Plausibilitätsprüfung schlägt fehl
Elias beantwortet Ihre Frage wie folgt:
Sie erhalten den Fehler 17825822 beim Ausführen der Plausibilitätsprüfung. Betroffen sind Versionen bis einschließlich 11.4.2 von ElsterFormular. Für das Übermitteln von Steueranmeldungen 2010 und Steuererklärungen für das Jahr 2009 kann ElsterFormular Version 11.5.3 eingesetzt werden. Hierzu müssen Sie ein Update von ElsterFormular 2009/2010 durchführen oder Sie installieren diese Version neu.
Nutzen Sie noch eine ElsterFormular-Version vor 11.4.2, müssen Sie zunächst auf diese Version aktualisieren. In diesem Update sind unter anderem Änderungen an der Updatefunktion selbst enthalten, weshalb vor dem nächsten Update ein Neustart des Rechners erforderlich ist. Hierauf wird in der Beschreibung des Updates hingewiesen. Anschließend funktioniert das Update auf die Version 11.5.3 aus ElsterFormular heraus.
In Kurzfassung würde ich aber vorschlagen, dass Sie sich die neueste Elsterversion 12.2.3 direkt aus dem Internet unter www.elster.de herunterladen und installieren.
Beachten Sie, dass es drei Versionen gibt und wählen Sie sich die richtige aus, die Sie benötigen. Privatanwender z. B. ist nur für die Einkommensteuererklärung, im Gesamtumfang ist alles enthalten.
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AW: Plausibilitätsprüfung schlägt fehl
Aus meiner Sicht ist die Plausibilitätsprüfung nicht gelungen. Sie dauert zu lang und manchmal werden Fehler angezeigt, die keine sind. Insgesamt ist die Funktion kein vorteil für den Nutzer, sondern eher ein Grund zur Papierversion zurückzukehren. Vorschlag: abschaffen
CaFoCa
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AW: Plausibilitätsprüfung schlägt fehl
Sicher sind die Angaben zu den Fehlern nicht immer ganz eindeutig. Aber im grossen und ganzen entsprechen die Prüfroutinen denen die dann bei der Steuerberchung im Finanzamt ablaufen.
Eine Rückkehr zum Papier ist auch nicht besser, damit werden die fehlerhaften oder fehlenden Eingaben (Zahlen oder Kreuzchen) nur zum Finanzamt verlagert. D.h. deine Erklärung bleibt liegen und der Bearbeiter muss dich anschreiben. Bringt also keine Vorteile.LG MAX v S.
(Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)
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