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Anlage AUS nötig?

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    Anlage AUS nötig?

    Hallo zusammen,

    in der Steuerbescheinigung von meiner Bank ist ein Kapitalertrag von einem ausländischen Fonds (für Zeile 15 Anlage KAP) ausgewiesen.
    Muss in solchen Fällen zwingend auch eine Anlage AUS eingereicht werden? Es steht allerdings nirgends, wie hoch die ausländische Steuer auf den Ertrag (sind nur 4,10 Euro) ist.

    Vielen Dank.

    Grüße
    Michae

    #2
    AW: Anlage AUS nötig?

    Hallo,

    nein, muss nicht.

    Dir entgeht dann zwar die Anrechnung der im Auslang ggf. gezahlten Steuern, aber bei gut 4 Euro ist das wohl zu verschmerzen (der Aufwand, insbesondere die Ermittlung der Daten, lohnt eigentlich nicht).

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage AUS nötig?

      Ab 2009 ist bei Kapitaleinkünften die Anlage AUS im übrigen nunmehr die ganz falsche Adresse (siehe auch die Anleitung zur Anlage AUS die ersten Sätze). Die ausländische Steuer (SOWEIT es dafür keinen Ermäßigungsanspruch in dem ausländischen Staat gibt !!!) gehört je nach Sachverhalt in die Anlage KAP Zeilen 52-54.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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