Hallo,
ich hab mich nun durch die Anlage AV gekämpft.
Dank der Suchfunktion hier im Forum hab ich es geschafft.
Mich beschäftigt aber noch eine Frage.
Ich hab mehrfach hier die Aussage gefunden, wenn man die Riester-Rente nicht als Sonderausgabenabzug absetzen möchte, brauche man die Anlage AV nicht auszufüllen.
Versteh ich nicht ganz, denn ich hab doch nur Vorteile wenn ich sie absetze, denn somit erhöht sich doch, wie bei mir, der Erstattungsbetrag?!?
Hab ich da irgendwo einen Denkfehler?
LG
ich hab mich nun durch die Anlage AV gekämpft.
Dank der Suchfunktion hier im Forum hab ich es geschafft.
Mich beschäftigt aber noch eine Frage.
Ich hab mehrfach hier die Aussage gefunden, wenn man die Riester-Rente nicht als Sonderausgabenabzug absetzen möchte, brauche man die Anlage AV nicht auszufüllen.
Versteh ich nicht ganz, denn ich hab doch nur Vorteile wenn ich sie absetze, denn somit erhöht sich doch, wie bei mir, der Erstattungsbetrag?!?
Hab ich da irgendwo einen Denkfehler?
LG
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