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Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

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    Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

    Hi,

    auch ich habe von irgendjemandem irgendwas gehört und hier im Forum nach Antworten gesucht, aber nicht 100% gefunden, da meist der Partner berufstätig ist bzw. keine Steuererklärung macht.

    Mein Fall:
    Meine Freundin und Ich haben eine 3 Jährige Tochter die zur KiTa geht.
    Meine Freundin ist Studentin, bezieht das Kindergeld und sonst nur Unterhalt von der Mutter. Also nicht berufstätig und macht auch keine Steuererklärung.
    Ich bin berufstätig, also der Alleinverdiener im gemeinsamen Haushalt.

    Nun die Frage, was kann ich genau absetzen und wieviel? Gehört habe ich, dass ich quasi meine Freundin "absetzen" kann, weil ich sie ja auch "unterstütze" (Freibetrag von 1.804 Euro oder so ähnlich).


    Stimmt das, bzw. was kann man genau absetzen und vor allem wo trage ich das ein? Und geht das überhaupt, ohne dass meine Freundin gleichzeitig keine Erklärung abgibt?

    Danke und viele Grüße

    Benny

    #2
    AW: Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

    Du musst für Deine Freundin eine Anlage Unterhalt ausfüllen. Die Unterstützung ist bis zum Höchstbetrag 8.004 Euro möglich. Näheres siehe Anlage Unterhalt nebst Anleitung. Für das Kind sind evtl. Kita-Gebühren in Anlage Kind einzutragen. Deine Freundin muss keine Steuererklärung abgeben.

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      #3
      AW: Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

      Danke schon einmal für diese Antwort.
      Zwei Zwischenfragen, bzw. eine weitere Info:
      - Meine Freundin bezieht BaföG, bleibt es bei dem Höchstsatz mit 8.004 Euro?
      - Muss meine Freundin meine Überweisungen versteuern?

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        #4
        AW: Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

        Hallo benicio1978,

        logischerweise müssen die Beträge die du als Unterhaltszahlungen anerkannt bekommst, deiner Freundin als Einnahme zugerechnet werden.

        Solange Sie unter dem Grundfreibetrag bleibt fällt natürlich keine Steuer an.

        Tschüß

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          #5
          AW: Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

          Soweit ich das sehe sind oben genannte Aussagen falsch.

          Unterhaltszahlungen werden nur anerkannt, wenn man gesetzlich verpflichtet ist, Unterhaltszahlungen zu leisten.
          Also z.B an , z. B. Eltern, Großeltern, Kinder oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.
          Zahlungen an den Partner/ die Freundin sind steuerlich nicht absetzbar, ansonsten würde ja jeder beim FA angeben, dass er irgendeine Freundin / irgendeinen Freund unterstützt.

          Weitere Voraussetzungen und Erläuterungen gibt es übrigens in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung.

          Desweiteren möchte ich anmerken, dass du rechtliche Fragen dieser Art entweder mit deinem Steuerberater klären solltest oder mit dem Finanzamt, aber hier bist du an der falschen Stelle. Dies ist lediglich ein Forum für ELSTER-Anwender.

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            #6
            AW: Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

            Hallo Basti89,

            du hast recht, dass mit der gesetzlichen Verpflichtung hatte ich übersehen und deinen Schlusssatz habe ich auch schon in ähnlicher Weise im Forum gebraucht und manchmal schießt man eben doch wieder über das Anwenderproblerm hinaus.

            Tschüß

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              #7
              AW: Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

              man ist aber gesetzlich verpflichtet, die Mutter seines nichtehelichen Kindes zu unterhalten, zumindest bis zum Alter von drei Jahren, danach ist es etwas strittig. Siehe auch §1615l BGB und H 33a (1) EStHB.

              Zu berücksichtigen sind jedoch die Zahlungen der Mutter der Freundin, siehe Erläuterungen zur Anlage Unterhalt.

              Und - es sind keinesfalls Einkünfte der Freundin. Wir sind hier nicht bei der Anlage U und geschiedenen Ehegatten.

              Nachtrag: Wenn die Mutter der Freundin aber noch Kindergeld für die Studentin bekommt (hatte ich überlesen) geht nichts. Oder ist da das Kindergeld für das dreijährige gemeint?
              Zuletzt geändert von Kloebi; 05.10.2011, 10:36. Grund: Kindergeld überlesen

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                #8
                AW: Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

                In den Erläuterungen zur Steuererklärung steht folgendes (und sollte die offenen Fragen klären):

                Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hat und die Ihnen oder Ihrem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, z. B. Eltern, Großeltern, Kinder oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede unterhaltene Person bis zu 8.004 € jährlich geltend machen, wenn die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.

                Der Betrag von 8.004 € erhöht sich um die für die unterhaltsberechtigte Person geleisteten Beiträge zu einer Basis-Kranken- und gesetzliche Pflegeversicherung, soweit Sie diese nicht bereits als Vorsorgeaufwendungen geltend machen können.

                Ist die unterstützte Person nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt, werden oder würden bei entsprechender Antragstellung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft). In diesen Fällen können Sie die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen.

                Gehört die unterhaltene Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags erwachsen. Insoweit sind keine Zahlungsbelege erforderlich.

                Entstehen Ihnen aufgrund außergewöhnlicher Umstände besondere Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten) für die unterhaltene Person, können diese als andere außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 68 bis 73 des Hauptvordrucks).
                LG MAX v S.

                (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                  #9
                  AW: Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

                  Zitat von Max_v_S Beitrag anzeigen
                  In den Erläuterungen zur Steuererklärung steht folgendes (und sollte die offenen Fragen klären):

                  Haben Sie bedürftige Personen unterhalten,.....
                  Vielen Dank für diese Antwort!
                  Bin natürlich - wie das so immer ist beim lästigen bürokraten Kram - erst jetzt wieder zu der Steuererklärung gekommen.
                  @Max: Heißt das, ich muss nun eine Anlage U ausfüllen, oder wo gebe ich das ein?

                  Viele Grüße

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                    #10
                    AW: Freibeträge bei eheähnliche Gemeinschaft mit Kind - Mutter ist Studentin

                    Nein nicht Anlage U, sondern Anlage Unterhalt. U ist für Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten.

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