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Ust-voranmeldung - Verzugszinsen & Gerichtskosten

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    Ust-voranmeldung - Verzugszinsen & Gerichtskosten

    Guten Tag,

    nach einem Mahnverfahren habe ich eine Zahlung inkl. Hauptforderung (Honorar) + Verzugszinsen + Gerichtskosten bekommen.

    Ich habe die Hauptforderung zusammen mit meinen anderen Einnahmen wie gewohnt in Zelle 81 eingegeben, weiss aber nicht, wo die Zinsen und Gerichtskosten (die wohl steuerfrei sind) eingegeben werden sollen.

    Kann mir da jemand weiterhelfen ?
    Vielen Dank im Voraus

    #2
    AW: Ust-voranmeldung - Verzugszinsen & Gerichtskosten

    Ich würde mal so spontan folgendes sagen:
    In der USt-VA gar nicht, aber in der ESt-Erkl.

    Aber frage doch mal am besten bei deinem Steuerberater oder Finanzamt nach, das hier ist eine rechtliche Frage, und keine Frage zu Elster & Co.!

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      #3
      AW: Ust-voranmeldung - Verzugszinsen & Gerichtskosten

      Du trägst nur das Honorar ein.
      Zinsen, sind sonstige Betriebseinnahmen (ohne Umsatzsteuer).
      Gerichtskosten, da bekommst du ja deine Aufwendungen erstezt die du mal hattest, sind auch sonstige Betriebseinnahmen, soweit du damals die Kosten fürs Gericht als Betriebsausgaben geltend gemacht hast.
      LG MAX v S.

      (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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