Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen.
ich lese hier ab, das ich 125 Euro wieder bekomme.
Und das mein Mutterschaftsgfeld und Elterngeld den progressionsvorbehalt unterliegt. Was ist das genau?
+--------------------------------------+------------------+-----------------+--------------------+
| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | | zuschlag | |
| | € | € | € |
+--------------------------------------+------------------+-----------------+--------------------+
| Festgesetzt werden | 1.039,00 | 0,00 | |
| Abzug vom Lohn des Ehemanns | -516,00 | -1,15 | |
| Abzug vom Lohn der Ehefrau | -418,00 | -1,15 | |
| verbleibende Beträge | 105,00 | -2,30 | 102,70 |
+--------------------------------------+------------------+-----------------+--------------------+
Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Ehemann Ehefrau Insgesamt
€ € €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.469 . . . . . 9.476
ab
Freibeträge für Versorgungsbezüge . . . . . . . . . . 0
Pauschbetrag für Versorgungsbezüge. . . . . . . . . . -1
Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -920
Werbungskosten
Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . . . . . . . -956
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.512 . . . . . 8.556
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.512 . . . . . 8.556
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 13.512 . . . . . 8.556 . . . . . 22.068
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -4.847
Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -72
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17.149
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 17.149 . . . 6,0588 v.H. . . . . 1.039
Berechnung des Solidaritätszuschlags
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.039
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.039
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
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ich lese hier ab, das ich 125 Euro wieder bekomme.
Und das mein Mutterschaftsgfeld und Elterngeld den progressionsvorbehalt unterliegt. Was ist das genau?
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| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | | zuschlag | |
| | € | € | € |
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| Festgesetzt werden | 1.039,00 | 0,00 | |
| Abzug vom Lohn des Ehemanns | -516,00 | -1,15 | |
| Abzug vom Lohn der Ehefrau | -418,00 | -1,15 | |
| verbleibende Beträge | 105,00 | -2,30 | 102,70 |
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Berechnung des zu versteuernden Einkommens
Ehemann Ehefrau Insgesamt
€ € €
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 14.469 . . . . . 9.476
ab
Freibeträge für Versorgungsbezüge . . . . . . . . . . 0
Pauschbetrag für Versorgungsbezüge. . . . . . . . . . -1
Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -920
Werbungskosten
Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . . . . . . . -956
Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.512 . . . . . 8.556
Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.512 . . . . . 8.556
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 13.512 . . . . . 8.556 . . . . . 22.068
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -4.847
Summe der unbeschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . 0
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -72
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17.149
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . . 17.149 . . . 6,0588 v.H. . . . . 1.039
Berechnung des Solidaritätszuschlags
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.039
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.039
Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
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