ESt 2010, Anlage Kind
Hallo, wie ich gesehen habe hatten auch schon andere Elsteranwender Probleme bei der Berechnung des Entlastunsbetrag für Alleinerziehende.
Sorrry aber trotz mehrerer Versuch lt. den dort gemachten Angaben bin ich leider nicht weitergkommen.
Ich habe trotz löschen und anschliessender Neueingabe der Anlage Kind (er) in der Berechnung immer noch keinen Abzug des Entlastunsbetrag' s für Alleinerziehende entdecken können.
Es handelt sich in meinem Fall um eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern 12 und 16 Jahre alt, seit Ende 2009 offiziell getrennt lebend.
Eintragungen Anlage K, jeweils hälftiges Kindergeld 1.104,- €, Zeile 9 angehakt, nach dem die Plausi gemeckert hat, beim Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau auch den Haken gesetzt und beim Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen den Kindsvater angegeben.
Beim Zeitraum dazu "vom 01.01.2010 bis 31.12.2010" kam es bei der Berechnung zum Abbruch mit der Fehlermeldung unplausible Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Nach Änderung des Eintrags in "vom 01.01.2009 bis 31.12.2009" ( Hatte ich beim ersten Versuch fälschlicherweise nicht geändert und wußte es somit noch )wurde die Berechnung, allerdings wiederum ohne die Berechnung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende durchgeführt.
Hoffe jemand hat eine Lösung für das Problem.
Vielen Dank schon mal!
Hallo, wie ich gesehen habe hatten auch schon andere Elsteranwender Probleme bei der Berechnung des Entlastunsbetrag für Alleinerziehende.
Sorrry aber trotz mehrerer Versuch lt. den dort gemachten Angaben bin ich leider nicht weitergkommen.
Ich habe trotz löschen und anschliessender Neueingabe der Anlage Kind (er) in der Berechnung immer noch keinen Abzug des Entlastunsbetrag' s für Alleinerziehende entdecken können.
Es handelt sich in meinem Fall um eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern 12 und 16 Jahre alt, seit Ende 2009 offiziell getrennt lebend.
Eintragungen Anlage K, jeweils hälftiges Kindergeld 1.104,- €, Zeile 9 angehakt, nach dem die Plausi gemeckert hat, beim Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau auch den Haken gesetzt und beim Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen den Kindsvater angegeben.
Beim Zeitraum dazu "vom 01.01.2010 bis 31.12.2010" kam es bei der Berechnung zum Abbruch mit der Fehlermeldung unplausible Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
Nach Änderung des Eintrags in "vom 01.01.2009 bis 31.12.2009" ( Hatte ich beim ersten Versuch fälschlicherweise nicht geändert und wußte es somit noch )wurde die Berechnung, allerdings wiederum ohne die Berechnung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende durchgeführt.
Hoffe jemand hat eine Lösung für das Problem.
Vielen Dank schon mal!
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