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Anlage Kind, Entlastunsbetrag für Alleinerziehende

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    Anlage Kind, Entlastunsbetrag für Alleinerziehende

    ESt 2010, Anlage Kind


    Hallo, wie ich gesehen habe hatten auch schon andere Elsteranwender Probleme bei der Berechnung des Entlastunsbetrag für Alleinerziehende.
    Sorrry aber trotz mehrerer Versuch lt. den dort gemachten Angaben bin ich leider nicht weitergkommen.
    Ich habe trotz löschen und anschliessender Neueingabe der Anlage Kind (er) in der Berechnung immer noch keinen Abzug des Entlastunsbetrag' s für Alleinerziehende entdecken können.
    Es handelt sich in meinem Fall um eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern 12 und 16 Jahre alt, seit Ende 2009 offiziell getrennt lebend.
    Eintragungen Anlage K, jeweils hälftiges Kindergeld 1.104,- €, Zeile 9 angehakt, nach dem die Plausi gemeckert hat, beim Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau auch den Haken gesetzt und beim Kindschaftsverhältnis zu weiteren Personen den Kindsvater angegeben.
    Beim Zeitraum dazu "vom 01.01.2010 bis 31.12.2010" kam es bei der Berechnung zum Abbruch mit der Fehlermeldung unplausible Angaben zum Kindschaftsverhältnis.
    Nach Änderung des Eintrags in "vom 01.01.2009 bis 31.12.2009" ( Hatte ich beim ersten Versuch fälschlicherweise nicht geändert und wußte es somit noch )wurde die Berechnung, allerdings wiederum ohne die Berechnung des Entlastungsbetrag für Alleinerziehende durchgeführt.
    Hoffe jemand hat eine Lösung für das Problem.
    Vielen Dank schon mal!

    #2
    AW: Anlage Kind, Entlastunsbetrag für Alleinerziehende

    Ich denk da wirst Du Dich entscheiden müssen. Wenn Du Alleinerziehend bist, dann kannst Du auf gar keinen Fall Eingaben für Deine Ehefrau machen.

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      #3
      AW: Anlage Kind, Entlastunsbetrag für Alleinerziehende

      Hallo Elefant,

      danke für die schnelle Antwort.

      Das hatte ich auch versucht, wenn ich den Haken bei der "Ehefrau" weglasse meckert die Plausi und ich bekomme gar keine Berechnung.

      Denke nach gegenwärtigem Stand wäre es die einzige Möglichkeit das ganze nochmal als Einzelveranlagung zu versuchen )-:, ist aber wohl nicht ganz richtig, da noch verheiratet, aber getrennt lebend.

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        #4
        AW: Anlage Kind, Entlastunsbetrag für Alleinerziehende

        Hallo noch mal,

        habe es jetzt mit der Einzelveranlagung ohne Angaben zur Ehefrau noch mal versucht und dann klappt' s auch mit der Einbeziehung des Entlastungsbetrags in die Berechnung.
        Geht dann wohl nur so.

        Danke noch mal!

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          #5
          AW: Anlage Kind, Entlastunsbetrag für Alleinerziehende

          Wenn Ehegatten im gesamten Kalenderjahr getrennt leben gibt es nur noch die Einzelveranlagung. Die Zusammenveranlagung ist rechtlich nur möglich, wenn die Ehegatten im betreffenden Kalenderjahr mindestens teilweise noch zusammengelebt haben.

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