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Plausibilitätsprüfung Anlage N Zeile 22

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    Plausibilitätsprüfung Anlage N Zeile 22

    Ich habe die Steuererklärung aus 2009 übernommen. Dabei hat mir das Programm in der Anlage N Zeile 22 beim steuerfreien Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass 0,00Euro eingesetzt. Den Betrag von 0 € kann ich nicht löschen , das Programm will das ein Ländername eingesetzt wird.

    Wer kann mir helfen?

    #2
    AW: Plausibilitätsprüfung Anlage N Zeile 22

    Hallo Baker,

    die grauen Felder werden von Elster automatisch aus anderen Feldern berechnet oder übernommen, demnach musst du die Null dort löschen wo sie eingegeben wurde.
    Und das ist in diesem Fall im Unterformular 'Lohnsteuerbescheinigung', dort die Zeile 16 (unten).

    Übrigens dürfen in der Lohnsteuerbescheinigung gar keine Nullen aus dem Originalausdruck übernommen werden (Ausnahme: Die Steuerbeträge ganz oben). Viele Arbeitgeber bzw. deren Software setzten dort fälschlicherweise Nullen ein.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Plausibilitätsprüfung Anlage N Zeile 22

      Hallo nochmal,

      zur Datenübernahme aus dem Vorjahr fällt mir noch was ein: Da gab es mal ähnliche Probleme, die Felder waren zwar leer, aber irgendwo intern hatte Elster noch die Info, dass dort etwas steht.
      Das sollte aber - so weit ich weiß - mit der neuesten Version behoben sein. Also ggf. ein Update machen.

      MfG Stefan
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