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Ausländische Rechnungen ohne USt. wie korrekt melden?

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    Ausländische Rechnungen ohne USt. wie korrekt melden?

    Vorige Woche hatten wir eine Umsatzsteuersonderprüfung.
    Heraus kam das es daran lag, dass wir die an uns umsatzsteuerfrei gestellten Rechnungen nicht korrekt in der Umsatzsteuerprüfung angegeben haben.

    Nummer 21, 45, 46, 47 und 67 sollen dort wichtig sein.
    Ich werde mich dort natürlich noch näher einlesen.

    Die Prüferin meinte nun, dass man das nachmelden sollte damit es am Ende keine böse Überraschung gibt. Jetzt würde ich gerne erfahren ob es ein Turtorial oder eine Anleitungsseite mit Beispielen gibt und ob man das alles zusammen nachmelden kann oder ob man für jeden Monat eine korrigierte USt.-voranmeldung abgeben muss?

    Ich werde das später natürlich nochmal von unserem Steuerberater überprüfen lassen, allerdings finde ich es schon bedenktlich, dass er uns nicht auf diesen Umstand hingewiesen hat. Besonders da er unsere bisherigen Jahresabschlüsse alle wunderbar erledigt hat und wir bei der normalen Prüfung unseres Jahresabschlusses durch das Finanzamt auch sauber durchkamen.

    Weiß also jemand ob man das auf einmal nachmelden kann und wo man zu dem Thema eine gute Anleitung mit Beispielen findet? Vielen Dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Sven W.

    #2
    AW: Ausländische Rechnungen ohne USt. wie korrekt melden?

    Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
    Nummer 21, 45, 46, 47 und 67 sollen dort wichtig sein.
    Bei den Kennzahlen 21 und 45 handelt es sich um Umsätze, die Du selbst im Ausland tätigst, nicht um Leistungen, die Dir steuerfrei erbracht werden.

    Zitat von Suxxess Beitrag anzeigen
    ob man das alles zusammen nachmelden kann oder ob man für jeden Monat eine korrigierte USt.-voranmeldung abgeben muss?
    Letzteres wäre der richtigere Weg. Es kann aber sein dass das Finanzamt eine Ausnahme macht. Das musst Du dann aber mit dem Amt besprechen. Die Prüferin - ihre Telefonnummer müsstest Du ja haben - wäre bestimmt ein guter Ansprechpartner.

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      #3
      AW: Ausländische Rechnungen ohne USt. wie korrekt melden?

      Hallo suxxess,

      ich kann mich elefant nur anschließen, du wolltest Erläuterungen, ich denke die einzelnen Kennziffern bieten auch schon Erläuterungen an und dann kann man im Umsatzsteuergesetz schauen z.Bsp. zu Kennziffer 21 § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG und für die Kennziffern 46, 47 und 67 da geht es ja um die Übertragung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (also auf dich) nach § 13b UStG für steuerpflichtige Leistungen die ausländische Unternehmer für dich erbracht haben.

      Dein Steuerberater sollte sowas natürlich wissen, dass man zwischen nicht steuerbaren Umsätzen und steuerfreien Umsätzen unterscheiden muss und diese entsprechend angeben muss, auch wenn keine Steuerlast entsteht.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Ausländische Rechnungen ohne USt. wie korrekt melden?

        Vielen Dank für die Antworten. Ich werde jetzt das endgültige Ergebnis der Umsatzsteuersonderprüfung abwarten und dann die bestimmten Beträge nachmelden.
        Und meinem Ex-Berufsschullehrer, der unser Wirtschaftsberufsschulbuch geschrieben hat, werde ich einen kleinen Tipp zukommen lassen bezüglich einer sinnvollen Ergänzung in seinem Buch.

        Im Normalfall hätte ich erwartet, dass man sowas in einer kaufmännischen Ausbildung lernt.
        Zuletzt geändert von Suxxess; 14.10.2011, 16:11.

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